Job trotz Behinderung: Künftig mehr Assistenz

Die persönliche Assistenz am Arbeitsplatz für Menschen mit Behinderungen wird ausgeweitet. Durch eine Überarbeitung der entsprechenden Richtlinie, die heute in Kraft tritt, kann sie künftig bereits ab Pflegestufe 3 gewährt werden, was bisher nur in Ausnahmefällen möglich war. Außerdem kann sie nun auch bei Ausübung einer geringfügigen Beschäftigung in Anspruch genommen werden.

Um den Einstieg ins Berufsleben über eine geringfügige Beschäftigung für Menschen mit Behinderungen zu attraktivieren, übernimmt der Bund in diesem Fall außerdem für die Dauer von bis zu einem Jahr die Beiträge für die Selbstversicherung, teilte das Sozialministerium mit. Um Nachteile bei den pensionsrechtlichen Ansprüchen zu vermeiden, können sich geringfügig Beschäftigte freiwillig selbst versichern.

„In Kombination mit den 2019 bereits umgesetzten Unterstützungen, wie der Inklusionsförderung oder dem Inklusionsbonus für Lehrlinge, setzen wir einen weiteren wichtigen Schritt hin zu einer verbesserten beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen,“ zeigte sich Sozialministerin Brigitte Zarfl erfreut.