Mann trinkt Bier und raucht eine Zigarette in einem Lokal
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Rauchverbot kommt

Nachtgastronomie blitzt bei VfGH ab

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat am Mittwoch die Behandlung des Antrags der Nachtgastronomie in Sachen Rauchverbot abgelehnt. Der rechtspolitische Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers sei nicht überschritten worden. Damit tritt das absolute Rauchverbot am 1. November auch in Bars und Discos in Kraft.

Die angefochtene Regelung greife auch nicht unverhältnismäßig in die rechtlich geschützten Interessen jener Gewerbetreibenden ein, deren Gastronomiebetriebe so gut wie ausschließlich nachts aufgesucht werden. Dem Gesetzgeber steht es auch frei, als Folge des Rauchverbots in solchen Lokalen allfällige Beeinträchtigungen von Nachbarn in Kauf zu nehmen.

Mehrere Besitzer von Nachtlokalen hatten sich gegen das vom Nationalrat im Juli neuerlich beschlossene absolute Rauchverbot an den VfGH gewandt. In ihrem Individualantrag wollten sie die Nachtgastronomie von den übrigen Lokalen unterschieden wissen, da ihre Besucher eine unterschiedliche Alters- und Gästestruktur sowie ein abweichendes Nutzungsverhalten als die Speisegastronomie aufweisen würden. Das Rauchverbot würde zudem zu einer erhöhten Belästigung der Anrainer durch die im Freien rauchenden Gäste führen, woraus sich weitere Beschränkungen für den Betrieb solcher Lokale ergeben könnten.

Verweis auf Erkenntnis vom Juni

Der VfGH verwies auf sein Erkenntnis vom 18. Juni 2019, wonach „Rauchen von Tabakwaren (…) ein gesellschaftliches Phänomen, das gesundheitsschädlich ist und auch andere Menschen gefährdet“, ist. Es sei daher dem Gesetzgeber nicht entgegenzutreten, wenn er den Gesundheitsschutz, insbesondere auch die Interessen von Arbeitnehmern, höher bewertet als die Interessen der Betreiber von Gastronomiebetrieben.

Entscheidung zu Shisha-Bars noch offen

Zumindest Verständnis für die Standpunkte der Wirte hatte auch die Wirtschaftskammer gezeigt. Es gelte eine Lösung zu finden, „unter Umständen über die Gewerbeordnung“, zudem solle man darüber nachdenken, ob man Lokalen, „die länger offen haben“, nicht doch Raucherräume erlaubt, sagte WKÖ-Generalsekretär Karlheinz Kopf im September. Von der ÖVP holte er sich allerdings eine Abfuhr.

Unklar ist noch das Schicksal der Shisha-Bars. Auch deren Betreiber hatten sich an den VfGH gewandt. Sie fordern mit dem Argument eine Ausnahme, dass niemand zu einem anderen Zweck zu ihnen komme, als eine Wasserpfeife zu rauchen.

Kontrollen nur in Wien angekündigt

Unterschiedliche Aussagen kommen aus den Bundesländern, wie sie das Rauchverbot exekutieren wollen. Aus Wien heiß es, es werde „keine Schonfrist“ geben. Das Marktamt werde gemeinsam mit der Gruppe für Sofortmaßnahmen auch Kontrollen durchführen. In anderen Bundesländern sind solche Maßnahmen nicht unbedingt zu erwarten. Teils ist unklar, wer die Einhaltung des Rauchverbots kontrollieren soll, teils wollen die Behörden schon wie bisher lediglich auf Beschwerden und Anzeigen reagieren – mehr dazu in oesterreich.ORF.at.

Verhärtete Fronten

Die Fronten sind jedenfalls unverändert verhärtet: Mediziner und Gesundheitsökonomen drängen auf die vollständige Umsetzung des Rauchverbots in der Gastronomie und verweisen auf Beispiele aus anderen Ländern, die nach einem Gastrorauchverbot deutlich verbesserte Gesundheitswerte in der Bevölkerung aufweisen. Auf der anderen Seite stehen Gastronomen und Trafikanten, die Umsatzrückgänge bis hin zur Existenzgefährdung befürchten. Politisch wurde diese Position vor allem von der FPÖ vertreten.

Was macht die Gastronomie?

Wie die Gastronomie tatsächlich reagiert, bleibt abzuwarten: In den meisten Lokalen sind die baulichen Maßnahmen nach der letzten Regelung mit getrennten Raucher- und Nichtraucherzonen nach wie vor im Einsatz. Auf neuerliche Umbauten wollte man – angesichts einer erwarteten Unsicherheit – eher nicht setzen.

Aus einigen Gastronomieunternehmen heißt es, man werde versuchen, die Raucherzonen im Freien angenehmer zu gestalten, wie es in anderen Ländern üblich und auch in Österreich schon vereinzelt zu sehen ist. Angesichts des nahenden Winters ist wohl auch mit dem vermehrten Einsatz von Heizstrahlern vor Lokalen zu rechnen. Und einige Wirte werden wohl auch versuchen, mit juridischen Spitzfindigkeiten dem Rauchverbot zu entgehen – mit eher ungewissem Ausgang.