Ferienzimmer unzumutbar: Wann es Geld zurück gibt

Wenn das Ferienzimmer verdreckt, die Bettwäsche schmutzig und die Möbel kaputt sind, können Konsumentinnen und Konsumenten Geld zurückverlangen. Mühsam wird es für Urlauber, wenn der Vermieter die Mängel abstreitet, sie die Unterkunft aber bereits bezahlt haben. Wie im Fall einer Kärntnerin, die über die Onlineplattform Booking.com gebucht hatte.

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