Anwalt: Copy-Paste-Verfahren bei Asylurteilen

Schwere Vorwürfe erhebt der Wiener Anwalt und Grünpolitiker Georg Bürstmayer in Sachen Asylrechtssprechung. Konkret ortet er teilweise „Copy-Paste-Verfahren“ bei Verfahren in zweiter Instanz, berichtete heute die ZiB1. Das Bundesverwaltungsgericht weist die Vorwürfe zurück.

Bürstmayer wirft dem Berufungsgericht vor, dass es teils Urteile aus älteren Fällen abschreibe. Konkret seien im Falle eines afghanischen Mandaten von ihm 90 Prozent der individuellen Begründung aus älteren Fällen abgeschrieben gewesen. Wenn „höchstpersönliche Passagen in einem Urteil, die sich auf den ersten Blick so lesen, als würde sich das Gericht mit der Person auseinandersetzen, in Wahrheit eins zu eins im Copy-Paste-Verfahren“ aus anderen Verfahren zusammengesetzt seien, dann „hört sich der Rechtsstaat auf“, so Bürstmayer.

Kritik an Asylverfahren des Bundesverwaltungsgerichts

In Österreich gibt es Kritik an den Asylverfahren. Asylwerber, deren Verfahren in erster Instanz negativ entschieden wird, gehen oft zum Bundesverwaltungsgericht. Dort muss jeder Fall noch einmal individuell geprüft werden. Ein Wiener Rechtsanwalt beklagt nun, dass das Gericht einfach Begründungen aus anderen älteren Urteilen abschreibe.

„Und dann passieren solche Dinge“

Der Anwalt geht davon aus, dass dieses Vorgehen System hat. Wenn ein Gericht deutlich unterbesetzt sei, dann suche man Möglichkeiten, es möglichst rasch und einfach zu machen. „Und dann passieren solche Dinge“.

Das Bundesverwaltungsgericht bestritt gegenüber der ZiB1 nicht, dass es weitgehend gleichlautende Passagen in den Asylurteilen gibt. Das könne in Zeiten der Digitalisierung durchaus sein. Zugleich wurde versichert, es werde jeder Fall individuell geprüft und entschieden.