Arbeitsmarktservice (AMS)
ORF.at/Zita Klimek
Auszahlungssperren

AMS zieht strengen Kurs durch

Die Zahl der Sperren von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe steigt stetig. Das Arbeitsmarktservice (AMS) hat im ersten Halbjahr 71.634-mal Sanktionen gesetzt, um 10.413-mal bzw. 17 Prozent öfter als in den ersten sechs Monaten 2018. Beim AMS sieht man dafür drei Hauptgründe.

„Sie müssen unter anderem arbeitswillig und vermittelbar sein, solange Sie von uns Geld zur Überbrückung Ihrer Arbeitslosigkeit erhalten, z.B. Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe“, heißt es auf der AMS-Website. Auch die Sanktionen bei Zuwiderhandeln werden hier beschrieben: „Wenn Sie sich weigern, eine zumutbare Beschäftigung anzunehmen oder Ihr Verhalten darauf abzielt, dass ein Unternehmen Sie nicht einstellt, erhalten Sie 6 Wochen kein Geld von uns – im Wiederholungsfall 8 Wochen. Gleichzeitig verringert sich die Bezugsdauer um diese 6 oder 8 Wochen.“

Das dürfte aber immer weniger Bezieherinnen und Bezieher abschrecken, wie die aktuellen Daten des AMS zeigen, über die am Mittwoch zuerst der „Standard“ berichtete. Der Großteil der Sanktionen wurde im ersten Halbjahr nach § 10 verhängt: Weil eine Arbeit oder Schulung verweigert beziehungsweise vereitelt wurde, wurden etwas mehr als 29.500 Sperren verhängt – das ist ein sattes Plus von 64 Prozent.

Fernbleiben bei Schulungen nimmt zu

Unter diesen Paragraphen fällt auch das tageweise Fernbleiben bei Schulungen – bleibt es unentschuldigt, wird es mit einer Sperre des Arbeitslosengeldes für diese Tage geahndet. Die Zahl der Strafen dafür hat sich im Vergleich zum Vorjahr mehr als verdoppelt. Den Anstieg in diesem Bereich erklärte das AMS durch eine „konsequentere Rückmeldung der Schulungsträger“.

Einerseits sei die gute Konjunktur verantwortlich für eine Zunahme der Sperren: Durch die starke Arbeitskräftenachfrage im ersten Halbjahr wurden entsprechend mehr Arbeitslose dazu verpflichtet, sich bei Firmen vorstellen zu gehen – womit das Potenzial für Problem- und Streitfälle automatisch gewachsen ist.

Und noch einen weiteren Punkt führt das AMS ins Treffen: „die deutlich verstärkten Aktivitäten im Bereich der überregionalen Arbeitsvermittlung“. Dahinter verbergen sich Bemühungen, die Mobilität am Arbeitsmarkt zu steigern – und das Ost-West-Gefälle zu minimieren. Darauf haben nicht zuletzt Regierung und Wirtschaftskammer wiederholt gepocht.

Hoffen auf größere Mobilität

WKÖ-Generalsekretär Karlheinz Kopf etwa sagte im Sommer: „Der vom AMS eingeschlagene Weg ist fortzusetzen. Die Förderinstrumente sollten rasch angepasst werden, damit jene Personen, die bereit sind, weiter entfernte Arbeitsplätze anzunehmen, die nötige Unterstützung erfahren. Es darf nicht sein, dass Unternehmen etwa im Westen ihre Arbeitsplätze nicht besetzen können und gleichzeitig die Arbeitslosigkeit in Wien im zweistelligen Bereich liegt.“

Die Regelung diesbezüglich ist an sich klar: Sollte ein Unternehmen seinen weit außerhalb wohnenden Arbeitnehmern eine Unterkunft stellen, muss ein Arbeitsloser diesen Job auch bei einer größeren Entfernung vom Wohnort annehmen – sofern dem keine Betreuungspflichten entgegenstehen. Der Anstieg der Sperren zeigt, dass die Bereitschaft zum Ortswechsel dennoch anhaltend gering ist – und dass das AMS seinen eingeschlagenen Kurs der Strenge fortsetzt: Schließlich gab es bei den Sanktionen schon im Gesamtjahr 2018 einen Anstieg um ein Fünftel.