Asyl: Aberkennungsverfahren nehmen zu

Die Zahl der Asylaberkennungsverfahren ist heuer gestiegen. Allein in den ersten acht Monaten wurden 5.547 Verfahren eingeleitet und damit fast so viele wie im gesamten Jahr davor (2018: 5.991). Erstmals wurden heuer die Gründe für die Aberkennungsverfahren statistisch erfasst. Das Ergebnis: Ein Drittel der Fälle betrifft Straffälligkeit, 18 Prozent Reisebewegungen.

Afghanen am stärksten betroffen

Diese Zahlen machte Innenminister Wolfgang Peschorn heute in der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage der SPÖ publik. Von den 5.547 Fällen von Jänner bis August 2019 waren 1.536 Afghanen, 489 davon wegen Straffälligkeit und 281 wegen einer Reisebewegung (der Asylberechtigte ist in seinen Herkunftsstaat gereist oder hat einen Reisepass seines Heimatlandes beantragt).

1.178 betroffene Asylberechtigte stammen aus der Russischen Föderation (hauptsächlich Tschetschenen), 896 aus Syrien, 439 aus dem Irak. Die Zahl der Verfahren sagt freilich nichts über die tatsächlichen Aberkennungen aus.

Die SPÖ wollte vom Innenminister auch wissen, wie viele rechtskräftige Aberkennungen von Asyl und subsidiärem Schutz 2018 und 2019 vom Bundesverwaltungsgericht (BVwG) bestätigt wurden. Über diese Zahlen verfügt das Ressort allerdings nicht.

In einer anderen Anfragebeantwortung vom September nannte Peschorn allerdings Zahlen über Aberkennungen in erster Instanz durch das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA). Laut den Angaben wurde von Jänner bis Juli 2019 rund 900 Asylberechtigten der Status erstinstanzlich aberkannt.