Kommission wegen Josep-Borrell-Tweet in Bedrängnis

Mit der Veröffentlichung vertraulicher Daten auf Twitter hat der designierte EU-Außenbeauftragte Josep Borrell die EU-Kommission in Bedrängnis gebracht. Die Behörde forderte Spanien gestern auf, Maßnahmen gegen Borrell zu prüfen, der derzeit noch Außenminister des Landes ist. Es gebe „klare Regeln“ für den Umgang mit dem Schengener Informationssystem, an die sich jeder halten müsse, sagte Kommissionssprecherin Mina Andreeva in Brüssel.

Borrell hatte am Mittwoch auf seinem Twitter-Konto ein vertrauliches Dokument britischer Behörden veröffentlicht, in dem diese von Spanien mehr Informationen zu einem Auslieferungsgesuch gegen die katalanische Unabhängigkeitsaktivistin Clara Ponsati anfordern. Darin werden persönliche Daten Ponsatis genannt, die an einer schottischen Universität lehrt. Wenig später löschte Borrell den Tweet wieder.

„Extrem beunruhigendes Verhalten“

Die katalanische Europaabgeordnete Diana Riba i Giner wandte sich als Reaktion auf die Veröffentlichung mit einem Protestbrief an den amtierenden EU-Kommissionschef Jean-Claude Juncker und seine designierte Nachfolgerin Ursula von der Leyen. Borrell habe mit dem Tweet ein „extrem beunruhigendes und inakzeptables Verhalten“ gezeigt. Sie forderte, seine Nominierung für den Posten des EU-Außenbeauftragten zurückzunehmen, sollte ihm eine „missbräuchliche Verwendung vertraulicher Daten“ nachgewiesen werden.

Kommissionssprecherin Andreeva zufolge können die ins Schengen-System übertragenen Daten nur von bestimmten „zuständigen Behörden“ eingesehen werden. Da Borrell den Tweet als spanischer Außenminister abgesetzt habe, müssten nun die spanischen Behörden den Fall prüfen. Kommissionskreisen zufolge können Verstöße gegen die Regeln des Datenaustauschs mit finanziellen Sanktionen geahndet werden.

Das Europaparlament hat die Ernennung des Spaniers zum neuen EU-Außenbeauftragten bereits abgesegnet. Die Abgeordneten müssen aber die neue Kommission mit von der Leyen an der Spitze noch als Ganzes bestätigen. Die Abstimmung, bei der eine einfache Mehrheit genügt, ist für den 27. November vorgesehen. Am 1. Dezember soll die Kommission ihre Arbeit aufnehmen.