SPÖ kritisiert Grüne scharf

Die SPÖ will ihre im Budgetausschuss vertagten Anträge morgen im Nationalrat neu einbringen und debattieren lassen. Die Zustimmung der Grünen zur Vertagung kritisierte Vizeklubchef Jörg Leichtfried bei einer Pressekonferenz im Vorfeld der Sitzung als „politisch und persönlich enttäuschend“. Von der Kritik des Grünen-Parteichefs Werner Kogler an den Anträgen zeigte er sich verwundert.

Die SPÖ hatte Anträge gegen Kinderarmut, für die Ausweitung der „Hacklerregelung“, die finanzielle Absicherung des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) und eine „Klimamilliarde“ eingebracht. Dass auch die Grünen für die Vertagung der Anträge stimmten, womit sie morgen nicht im Plenum des Nationalrats behandelt werden können, habe ihn enttäuscht, meinte Leichtfried.

Leichtfried: 180-Grad-Wende der Grünen

Dass Anträge von Oppositionsparteien in den Ausschüssen des Nationalrats vertagt werden, ist nicht ungewöhnlich – entsprechende Kritik der damaligen Oppositionsparteien gab es auch an SPÖ-geführten Regierungen. Die Grünen seien bisher aber für einen offenen Parlamentarismus gestanden, meinte Leichtfried: „Es schaut so aus, dass eine mögliche Regierungsbeteiligung bisherigen Versprechen und Ambitionen der Grünen entgegensteht.“ Hier hätten die Grünen eine 180-Grad-Wende vollzogen.

Grüne setzen auf Klima

Die Grünen wollen in der inhaltlichen Parlamentsarbeit gleich einen Klimaschwerpunkt setzen. Allerdings werde man Dinge, die in Verhandlung seien, nicht „präjudizieren“, sagte ihrerseits Vizeklubchefin Sigrid Maurer bei einer Pressekonferenz mit Blick auf die anlaufenden Regierungsgespräche.

Grünen-Chef Werner Kogler wiederum sieht die SPÖ-Klimamilliarde zwar als Vorschlag in eine Richtung, die vorstellbar sei. Doch fehlen ihm dabei laut eigenen Aussagen die Folgenabschätzungen. Lieber setzt er auf seinen eigenen Entschließungsantrag, der im Ausschuss auch einstimmig angenommen wurde. Dieser verlangt Nachbesserungen im Klimaplan, der bis Jahresende abzuliefern ist.

Kogler sieht hier die Regierung in der Pflicht. Dass diese nur im Übergang tätig sei, heiße nicht, dass sie nicht das Notwendige beschließen könne.