Anlässlich des 30-jährigen Jubiläums der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen haben das Netzwerk Kinderrechte und die Bundesjugendvertretung (BJV) heute die vollständige Umsetzung der Kinderrechte gefordert. Um die bestehenden Mängel zu beheben, brauche es Klarheit, welche politische Stelle für das Thema zuständig ist.
Derzeit fühle sich „niemand zuständig“, bemängelte BJV-Vorsitzende Caroline Pavisits in einer Pressekonferenz. Neben einer „zentralen politischen Stelle, die die Umsetzung der Kinderrechte koordiniert“ wünscht sich Pavisits einen eigenen Kinder- und Jugendausschuss im Nationalrat. Die künftige Bundesregierung forderte sie auf, unter Beiziehung von Experten einen „Nationalen Aktionsplan für Kinderrechte“ auszuarbeiten.
1989 beschlossen, drei Jahre später in Österreich ratifiziert
Am 20. November 1989 wurde die Kinderrechtskonvention von der Vollversammlung der Vereinten Nationen (UNO) einstimmig angenommen. Für Elisabeth Schaffelhofer vom Netzwerk Kinderrechte Österreich handelt es sich bei der Konvention um den weltweit „erfolgreichsten Menschenrechtsvertrag“.
Die USA seien das einzige Land, das ihn noch nicht ratifiziert hat. Hierzulande trat die Kinderrechtskonvention 1992 in Kraft. Österreich verpflichtete sich damit, Rechte für Kinder wie „Recht auf Bildung“, „Schutz vor Gewaltanwendung und Misshandlung“ oder Recht auf „Ruhe, Freizeit und Spiel“ zu garantieren.
Manches wurde laut Schaffelhofer seit 1992 verbessert. So habe der UNO-Kinderrechtsausschuss, der die Umsetzung der Kinderrechte weltweit überprüft, die Senkung des Wahlalters auf 16 Jahre sowie das Bestehen eines eigenen Verfassungsgesetzes über die Rechte von Kindern positiv hervorgehoben. Allerdings sei kritisiert worden, dass es in der Schule keine Kinderrechtsbildung gebe.
Kritik an Sozialhilfereform
Laut Artikel 27 der Kinderrechtskonvention hat jedes Kind ein „Recht auf einen seiner körperlichen, geistigen, seelischen, sittlichen und sozialen Entwicklung angemessenen Lebensstandard“. Dieses Recht sieht Pavisits nicht umgesetzt. „Jedes fünfte Kind ist von Armut betroffen oder bedroht.“
Die von der ÖVP-FPÖ-Regierung beschlossene Sozialhilfe neu verschlimmere die Situation, weil Kinder in Familien mit mehr Kindern weniger Sozialhilfe pro Kind beziehen. Neben der Rücknahme der Sozialhilfereform forderte sie eine Reform des Unterhaltsrechts, die Einführung einer Kindergrundsicherung sowie eine Evaluierung des ebenfalls von der ÖVP-FPÖ-Regierung beschlossenen Familienbonus.
Kindeswohl bei Asylentscheidungen vernachlässigt
Hinsichtlich Gewalt an Kindern und Jugendlichen kritisierte die Jugendvertreterin das im September im Nationalrat beschlossene Gewaltschutzgesetz: „Strafen zu erhöhen ist nicht der richtige Weg.“ Stattdessen müsse Prävention an erster Stelle stehen.
Der dritte Kritikpunkt der beiden Kinder- und Jugendvertreterinnen zielt auf die Ungleichbehandlung von Kindern. Ihrer Meinung nach hätten Kinderflüchtlinge nicht dieselben Rechte wie alle anderen Kinder in Österreich. Das Kindeswohl werde nicht in jeder Asylentscheidung systematisch geprüft. Außerdem würden Kinder „oft nach jahrelangem Aufenthalt aus ihrem Umfeld gerissen“, sagte Pavisits.
Am 30. Jänner 2020 wird die österreichische Bundesregierung zum UNO-Kinderrechtsausschuss nach Genf geladen. Direkt danach wird dieser Empfehlungen abgeben, in welchen Bereichen es Nachholbedarf gibt.