Vier Schuldsprüche nach „Sieg Heil“-Rufen von Wanderern

Am Landesgericht Salzburg sind heute drei Männer und eine Frau aus Deutschland nach „Sieg Heil“-Rufen auf dem Untersberg wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung zu bedingten Haftstrafen verurteilt worden. Ein fünfter Angeklagter wurde freigesprochen.

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