Asyl für Lehrlinge: ÖVP-Antrag nur für Altfälle

Unter den Dutzenden gestern im Nationalrat eingebrachten Anträgen ist auch einer zu dem Thema Asylwerber in Lehre. Die ÖVP versucht das Thema Lehrlinge und Asyl zu lösen, allerdings in einem sehr engen Korsett.

Der entsprechende Antrag des Abgeordneten Karl Mahrer, der demnächst im zuständigen Ausschuss behandelt wird, sieht zwar vor, dass die Frist zur freiwilligen Ausreise abgelehnter Asylwerber erst nach Abschluss der Lehre bzw. Absolvierung der Lehrabschlussprüfung zu laufen beginnt.

„Stichtag“ 12. September 2017

Jedoch wird auch klargestellt, dass es sich nur um Altfälle handelt, also Personen, die ihre Lehre in Mangelberufen begonnen haben, als das durch einen Erlass des Sozialministeriums gedeckt war. Das heißt, die Lehre muss bis 12. September des Vorjahres gestartet worden sein. Auch darf der Lehrling nicht straffällig geworden sein.

Ferner würde bei Umsetzung des ÖVP-Antrags eine maximale Aufenthaltsmöglichkeit für Lehrlinge ohne Asylstatus von vier Jahren ab Beginn der Lehre gelten. Bis dahin müsste sie also abgeschlossen sein oder der Flüchtling ohne Asyltitel das Land ohne Abschluss verlassen. Grundsätzlich gilt: Profitieren könnten nur jene, die bei Inkrafttreten des Gesetzes noch keine rechtskräftige (negative) Entscheidung über ihren Asylantrag vorliegen haben.

FPÖ weiter dagegen

Die FPÖ beharrt unterdessen darauf, dass Lehrlinge bei negativem Bescheid weiter ausreisen müssen oder abgeschoben werden. Das nenne man Rechtsstaat, erklärte der frühere Innenminister und heutige FPÖ-Klubobmann Herbert Kickl in einer Aussendung. Die ÖVP wolle die Österreicher jetzt glauben machen, dass es ausschließlich darum gehe, rund 800 Asylwerbern den Lehrabschluss zu ermöglichen. Das sei unehrlich. Vielmehr handle es sich um den ersten Schritt zur Aushebelung des Asylgesetzes.