BVT: Auch Handy von Journalistin sollte beschlagnahmt werden

Das Bundesamt zur Korruptionsbekämpfung (BAK) wollte neben dem Handy der NEOS-Abgeordneten Stephanie Krisper auch jenes der „Presse“-Journalistin Anna Thalhammer beschlagnahmen lassen. Das hat die Staatsanwaltschaft Wien heute auf APA-Anfrage bestätigt. Die Staatsanwaltschaft lehnte diesen Ermittlungsschritt allerdings ab – und zwar in beiden Fällen mit Blick auf das Redaktionsgeheimnis.

Die Ermittler der Polizei wollten laut Medienberichten mit Hilfe der Handys klären, wer Informationen aus dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BVT) weitergegeben haben könnte. Die Staatsanwaltschaft folgte den Empfehlungen der Polizei aber nicht.

Laut einer Behördensprecherin wäre die Beschlagnahmung der Handys schon rein rechtlich nicht möglich gewesen, weil damit das Redaktionsgeheimnis umgangen worden wäre. Und zwar nicht nur im Fall der „Presse“-Redakteurin, sondern auch im Fall Krispers, wie die Staatsanwaltschaft erklärt und darauf verweist, dass die Abgeordnete einen Blog betreibt.

NEOS will bei Immunität nachschärfen

NEOS will außerdem die parlamentarische Immunität nachschärfen. Denn mit ihrem Handy hätte man nachvollziehen können, mit wem sie Kontakt gehabt habe, so Krisper: „Und für die Zukunft hätte sich wahrscheinlich niemand mehr an mich oder andere Abgeordnete gewendet, um über Missstände zu berichten.“ Außerdem will sie von Peschorn wissen, wer den Wunsch nach der Beschlagnahmung ihres Handys vorangetrieben hat. Wer so etwas andenke, habe im Innenministerium nichts verloren. Dort wollte man sich auf APA-Anfrage noch nicht dazu äußern.

ÖVP weist Anschuldigungen gegen Edtstadler zurück

Die ÖVP weist unterdessen indirekte Vorwürfe von FPÖ-Klubobmann Herbert Kickl an die frühere Staatssekretärin Karoline Edtstadler (ÖVP) im Zusammenhang mit einem Antrag auf Beschlagnahmung des Handys von NEOS-Mandatarin Stephanie Krisper zurück. Für Generalsekretär Karl Nehammer betreibt der vormalige Innenminister „wieder“ eine „Täter-Opfer-Umkehr“ und agiert „verlogen“.

Hintergrund ist, dass Kickl am Vortag darauf hingewiesen hatte, dass Edtstadler im Innenressort für Korruptionsbekämpfung zuständig gewesen sei. Nehammer schrieb in einer Aussendung, dass Kickl versuche, durch „absurde Anschuldigungen“ von eigenem Fehlverhalten abzulenken. Es sei festzuhalten, dass sich die Staatssekretärin nie in Einzelstrafsachen eingemischt habe und auch konkret über diesen Fall nicht informiert gewesen sei.