Deutschland beschließt Masernimpfpflicht

Zur stärkeren Eindämmung von Masernerkrankungen in Deutschland kommt im neuen Jahr eine Impfpflicht in Kindertagesstätten und Schulen. Der deutsche Bundestag beschloss heute ein Gesetz von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU), das am 1. März 2020 in Kraft treten soll.

Eltern müssen dann vor der Aufnahme ihrer Kinder in Kindertagesstätten oder Schulen nachweisen, dass diese geimpft sind. Bei Verstößen sollen Bußgelder bis zu 2.500 Euro drohen. Für Kinder, die schon in Kindergärten oder in der Schule sind, ist bis 31. Juli 2021 nachzuweisen, dass sie geimpft sind oder die Masern schon hatten.

Spahn sagte: „Masernschutz ist Kinderschutz.“ Das Gesetz solle die Schwächsten vor der hoch ansteckenden Erkrankung schützen und stelle auf Gemeinschaftseinrichtungen ab. Gelten soll die Impfpflicht auch für Personal in Kindertagesstätten und Schulen, für Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen sowie für Bewohner und Mitarbeiter in Unterkünften für Asylbewerber. In namentlicher Abstimmung votierten 459 Abgeordnete für das Gesetz, 89 lehnten es ab, 105 enthielten sich.