Messerstecherei in Linzer Altstadt: Kein Mordversuch

Nach einer Messerstecherei in der Linzer Altstadt, hat ein 22-Jähriger gestern sieben Jahre wegen absichtlich schwerer Körperverletzung an vier Personen sowie wegen Raufhandels ausgefasst. Dass die Taten – wie angeklagt – Mordversuche gewesen seien, verneinten die Geschworenen mehrheitlich, ebenso sahen sie keine Notwehr.

Drei weitere Männer wurden wegen Raufhandels bzw. teilweise auch wegen Körperverletzung schuldig gesprochen. Zwei fassten jeweils zur Hälfte bedingte Geldstrafen in der Höhe von 1.440 bzw. 720 Euro aus, einer bekam unter Bedachtnahme auf eine frühere Verurteilung keine zusätzliche Strafe mehr. Fälle wie dieser haben dazu geführt, dass in dem Ausgehviertel seit 1. November ein Waffenverbot gilt.

Als mildernd wurde beim Hauptangeklagten sein Teilgeständnis gewertet und dass es beim Versuch geblieben ist. Erschwerend waren die Vorstrafen, dass mehrere Verbrechen bzw. Vergehen zusammenkamen, eine Waffe und außerordentliches Maß an Gewalt im Spiel war.