Der Angeklagte Walter Meischberger
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BUWOG-Prozess

Streit, Vorwürfe und kein Ende in Sicht

Tag 124 im BUWOG-Prozess. Am Mittwoch führte der Zweitangeklagte, Ex-FPÖ-Generalsekretär Walter Meischberger, eingehend aus, wieso er manche Aussage für unglaubwürdig hält. Brisant waren vor allem die jüngsten Darlegungen des Bankberaters von Meischberger, der die Konten, auf denen die Millionen aus der BUWOG-Provision landeten, einst eröffnete.

Die Hauptverhandlung im Prozess rund um die BUWOG-Privatisierung mit 14 Angeklagten dauert nun schon beinahe zwei Jahre. Die Dauer der rechtlichen Behandlung insgesamt gab Meischberger am Mittwoch Anlass zur Beschwerde. Die Vorgehensweise der Staatsanwaltschaft sei „unglaublich“, sie „verfolge“ ihn nun seit zehn Jahren. Meischberger nahm sich selbst für sein Recht auf eine Stellungnahme zu den bisherigen Zeugenaussagen dann fast zwei Stunden Zeit.

Es folgte ein Rundumschlag gegen Zeugen, dem Meischberger aber noch eine „Stellungnahme zu meiner vergangenen Stellungnahme“ voranstellte. Dabei ging es um die Nichtversteuerung seiner Provision bei der Privatisierung der Bundeswohnungen. Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) blieb ungeschoren: Das Höchstgericht hatte jüngst entschieden, dass für diese Provision keine Steuerfreiheit vorliege, Meischberger muss daher Steuern in Millionenhöhe nachzahlen. Mit der Entscheidung zeigte sich dieser nicht zufrieden, denn das Gericht habe zu sehr den Willen des Gesetzgebers beachtet, so Meischberger.

Einst Vertraute, heute Feinde

Es folgte seine Sicht zum Ex-Kabinettsmitarbeiter des ehemaligen Finanzministers Karl-Heinz Grasser (FPÖ/parteilos), Michael Ramprecht. Dieser war mehrere Tage lang von Richterin Marion Hohenecker befragt worden. Ramprecht hatte als Zeuge ausgesagt, dass ihm der mitangeklagte Makler Ernst Karl Plech erzählt habe, dass die BUWOG-Privatisierung ein „abgekartetes Spiel“ gewesen sei. Nachdem ihm dies Plech erzählt habe, sei er von Grasser schwer enttäuscht gewesen, so Ramprecht.

BUWOG-Prozess und kein Ende in Sicht

Es ist ein Gerichtsprozess, der an Superlativen kaum zu überbieten ist. Ein Blick auf die letzten Tage und Jahre im BUWOG-Prozess von Johannes Schwitzer-Fürnsinn.

Grasser hatte das stets zurückgewiesen und Ramprecht seinerseits der „notorischen Aussagenunehrlichkeit“ bezichtigt. Ramprecht habe eine „Persönlichkeitsstörung“ und Rachegelüste. Denn Grasser hatte Ramprechts Funktion als Geschäftsführer der neuen Bundesbeschaffungsgesellschaft nicht verlängert, so Grasser damals im Prozess.

„Ich war ein störender Trabant“

Meischberger sagte nun am Mittwoch dazu, Ramprecht habe Grasser angehimmelt, und er, Meischberger, sei hier störend dazwischen gestanden. „Ich war ein störender Trabant zwischen ihm und seiner Sonne“, so Meischberger im Großen Schwurgerichtssaal des Wiener Straflandesgerichts. Meischberger warf Ramprecht „wirre Aussagen“ und einen „geradezu biblischen Hass“ vor.

Ramprecht sei ein „vielzitierter Liebling der Medien“ gewesen. Und diese würden eine zweifelhafte Rolle im Prozess spielen und als „PR-Leute für wen auch immer“ arbeiten. Er habe deswegen Anzeigen gegen Medienvertreter erstattet. Die Medien führten eine „vorverurteilende Berichterstattung“ und hätten so einen „Anklagedruck“ verursacht. Ein fairer Prozess sei gar nicht mehr möglich, meinte Meischberger.

Anwalt Manfred Ainedter und der Angeklagte Karl Heinz Grasser
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Zehn Jahre Causa BUWOG, zwei Jahre Prozess: Grasser und sein Anwalt Manfred Ainedter

Als Nächstes widmete sich Meischberger am Mittwoch Belastungszeugen Willibald B., einem damaligen Mitarbeiter im seinerzeit FPÖ-geführten Verkehrsministerium. B. ist mit Ramprecht befreundet, dieser habe ihm zur Seite stehen wollen, so Meischberger. Deshalb habe B. „Falschaussagen“ getätigt. Meischbergers Urteil über B.: „Ich glaube ihm kein Wort.“ B. habe auch versucht, Zeugen zu beeinflussen, so der Angeklagte. Neben Ramprecht war B. der einzige Zeuge im bisherigen Prozessverlauf, der Grasser belastet hatte. Aber wie Ramprecht will auch B. nur von anderen gehört haben, dass Grasser in Korruption verwickelt sein soll.

Bankberater entlastete Grasser

Ansonsten lieferten die mehr als 70 Zeugen wenig, das die Vorwürfe gegen Grasser erhärtete. Zuletzt war noch mit Spannung die Aussage von Christoph W. erwartet worden, dem Bankberater Meischbergers. Peter Hochegger hatte vor Gericht ausgesagt, W. habe ihm bei einem Besuch in Wien einen Zettel vorgelegt. Demnach gehe das Geld aus der BUWOG-Millionenprovision über den Umweg Zypern auf drei Konten in Liechtenstein – von Meischberger, dem mitangeklagten Immobilienmakler Plech und Grasser. W. sagte dazu vorige Woche, dieser Vorfall sei nie passiert, einen Zettel habe es nie gegeben. Weiters dementierte W., dass eines von den betroffenen drei Konten mit den Namen Karin, Natalie und 400.815, auf denen die Millionen landeten, Grasser gehörte. Denn die Anklage rechnet Ex-Finanzminister Grasser das Konto 400.815 zu, was auch dieser bestreitet.

Zehn Millionen, zehn Jahre

Aussage gegen Aussage – ein Zustand, der die Causa BUWOG seit Anbeginn begleitet. Dieser Anbeginn liegt nun schon zehn Jahre zurück: Im Herbst 2009 stießen Journalisten auf die fast zehn Millionen schwere Provision für Meischberger und Hochegger für den Verkauf der staatlichen BUWOG an die Immofinanz. Die Staatsanwaltschaft glaubt, dass Grasser den Zuschlag für die Immofinanz einfädelte und dafür gemeinsam mit den Mitangeklagten Schmiergeld kassiert habe. Hochegger gestand, will aber – anders als es die Anklage darstellt – nicht von Anfang an gewusst haben, dass Korruption mit im Spiel war.

Die anderen Betroffenen wiesen die Vorwürfe stets zurück. Meischberger und Hochegger hätten, so die Argumentation, einen normalen Beratungsauftrag erfüllt und dafür Provision erhalten. Es sei ein Auftrag gewesen, von dem Grasser nichts gewusst und für den er auch keine Informationen geliefert habe.

Am 12. Dezember 2017 begann der Prozess im Wiener Straflandesgericht in der Causa BUWOG sowie der Einmietung der Finanzbehörden in den Terminal Tower Linz. Grasser drohen wegen Untreue bei einer Verurteilung bis zu zehn Jahre Haft. Wann aber mit einem Urteil zu rechnen ist, weiß niemand. Vergangene Woche wurden weitere Gerichtstermine bekanntgegeben – sie gehen bis Ende April.