Causa Casinos: NEOS-Anfragenreihe zu Postenbesetzung

NEOS hat im Zuge der Causa um die Postenbesetzung in der Casinos Austria AG (kurz CASAG) eine Reihe von Anfragen an die amtierende Bundesregierung gestellt. Auf der Website des Parlaments sind die zwölf ident lautenden Anfragen seit gestern zu sehen.

NEOS-Mandatar Josef Schellhorn fordert von den jeweiligen Ministern und Ministerinnen der Beamtenregierung eine Auflistung über die Postenbesetzungen in staatsnahen Betrieben unter der ÖVP-FPÖ-Regierung.

Konkret will er wissen, welche Stellen (Vorstände, Geschäftsführung, Aufsichtsräte und Abteilungsleiter) zwischen 9. November 2017 und 22. Oktober 2019 ausgeschrieben und besetzt wurden.

Kostspieliger Vorstandsumbau

Unter den Fragen, die bis spätestens Mitte Jänner 2020 beantwortet werden müssen, findet sich auch jene nach parteipolitischen Postenbesetzungen, also Postenschacher. Darüber hinaus wird auch nach der Höhe von Abfertigungen gefragt, falls Stellen umbesetzt wurden.

Der Vorstandsumbau in den Casinos Austria gestaltete sich laut einem Bericht des „Standard“ äußerst kostspielig. Den zwei geschassten Vorstandsmitgliedern Alexander Labak und Dietmar Hoscher stehen Millionenzahlungen zu, weil sie über laufende Verträge verfügten und es keinen Grund für ihre Ablöse gab.

In der Causa der Vorstandsbesetzung bei den Casinos Austria geht es um einen konkreten Vorwurf: Der Großaktionär Novomatic habe sich für den FPÖ-Politiker Peter Sidlo starkgemacht, weil die FPÖ im Gegenzug Entgegenkommen bei Lizenzen versprochen habe. Beide Seiten dementieren den Vorwurf, für alle gilt die Unschuldsvermutung.

Staatsnahe Betriebe privatisieren?

Ganz am Ende der parlamentarischen Anfrage an die Ministerien will Schellhorn noch wissen, ob eine Privatisierung der Staatsbeteiligungen – „ergänzt um stärkere und saube­rere Regulierung“ – eine „adäquate Lösungsmöglichkeit“ sei, parteipolitischen Einflussnahmen vorzubeugen.

NEOS spricht sich in einem Positionspapier zu Wirtschaft und Standort für „punktuelle Privatisierungen“ öffentlicher Anteile aus – etwa im Energiebereich. Wichtige Verwaltungs- und Versorgungsleistungen sowie „volkswirtschaftlich wichtige Infrastrukturleistungen“ sollen „grundsätzlich“ in der Verantwortung der öffentlichen Hand verbleiben.