Denkmalschutz für Teile der Wiener Höhenstraße

Die Stadt Wien und das Bundesdenkmalamt haben sich über den Denkmalschutz für die Höhenstraße geeinigt. Auf Teilstrecken darf die Stadt auf das Kopfsteinpflaster verzichten, auf anderen Abschnitten muss die Stadt für die Erhaltung des Pflasters sorgen.

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