Szene aus dem „Ibiza-Video“
Spiegel/Süddeutsche
„Ibiza-Video“

U-Haft gegen Verdächtige beantragt

Nach den Festnahmen in Zusammenhang mit Ermittlungen zur Produktion des „Ibiza-Videos“ hat die Staatsanwaltschaft Wien nun U-Haft gegen drei Verdächtige beantragt. Entscheiden muss darüber ein Richter des Straflandesgerichts. Er hat dafür 48 Stunden ab Einlieferung in die Justizanstalt und damit bis Freitagnachmittag Zeit.

Als U-Haft-Gründe führt die Staatsanwaltschaft bei zwei der verdächtigen Verdunkelungs- und Tatbegehungsgefahr an, bei der dritten Person zusätzlich Fluchtgefahr. Die Vernehmungen der Polizei seien vorläufig abgeschlossen, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft am Donnerstag auf APA-Anfrage.

Die Personen waren am Dienstag nach Razzien in Wien und Salzburg in Verwahrungshaft genommen worden. Details zu den Ermittlungen gibt es nicht, da es sich um einen Verschlussakt handelt. Unter anderem bestehe aber der Verdacht der Nötigung, gefährlichen Drohung, Urkundenfälschungen und Erpressung, hieß es.

Personen aus Umfeld des Detektivs H.

Die Verdächtigen dürften laut Medienberichten aus dem Umfeld des involvierten Privatdetektivs H. stammen, der eine Schlüsselrolle beim „Ibiza-Video“ gespielt haben soll und als Begleiter der vermeintlichen Oligarchennichte auftrat. Unter ihnen sollen sich etwa der Geschäftsführer einer Consultingfirma sowie dessen Mitarbeiterin – sie dürfte gleichzeitig die Ex-Freundin des Detektivs sein – befinden. Zudem sollen zwei der Festgenommenen, ein 39-jähriger Österreicher und ein 52-jähriger Serbe, in Salzburg wohnhaft sein.

„Ibiza-Video“: U-Haft gegen Verdächtige beantragt

Die Staatsanwaltschaft Wien hat in der „Ibiza-Affäre“ gegen drei Verdächtige die Untersuchungshaft beantragt. Sie wurden bei Hausdurchsuchungen in Salzburg und Wien festgenommen.

Ihnen wird zur Last gelegt, die im Video als Oligarchennichte auftretende Frau rekrutiert und eingeschult sowie Urkunden gefälscht zu haben. Zudem sollen die Männer die Filmaufnahmen in der Villa auf Ibiza organisiert und durchgeführt haben, um anschließend „potenzielle (Kauf-)Interessenten für die Aufnahmen vom 24. 7. 2017 zu suchen“.

Bericht über Forderung an Strache

Publik wurde über eine in mehreren Medien veröffentlichte Festnahmeanordnung auch, dass der Detektiv H. einen Komplizen dazu aufgefordert haben soll, „mindestens 400.000 Euro“ von Ex-FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache für das gesamte Material zu verlangen. Anfang November wurde berichtet, dass Strache versucht haben soll, das gesamte Video zu kaufen. Straches Anwalt dementierte das.

Medienberichten zufolge soll auch wegen Drogengeschäften ermittelt werden. Beide Ermittlungsstränge dürften zusammenhängen. H. wird gemeinsam mit dem Wiener Rechtsanwalt M. als zentral bei der Videoproduktion betrachtet. M. hatte sich zu der Videoproduktion bekannt und von einem „zivilgesellschaftlichen“ Motiv gesprochen. Möglicherweise ebenfalls involviert ist ein Ende September festgenommener ehemaliger Sicherheitsmann Straches. Für alle gilt die Unschuldsvermutung.

Die Wiener Rechtsanwaltskammer teilte unterdessen mit, dass es gegen den verdächtigten Rechtsanwalt vorerst keine standesrechtlichen Konsequenzen gibt. Aufgrund der bestehenden Gesetzeslage seien die Ergebnisse des laufenden Strafverfahrens vor einer endgültigen Beurteilung abzuwarten, hieß es am Donnerstag in einer Pressemitteilung. Die Verhängung einer „einstweiligen Maßnahme“ stelle einen erheblichen Grundrechtseingriff dar, sodass eine umfassende Ermittlung des Sachverhaltes notwendig sei.