BUWOG-Prozess: Konto Karin laut Zeugen von Plech

Im BUWOG-Prozess haben die beiden gestern einvernommenen Zeugen von der Hypo Investment Bank (HIB) Liechtenstein übereinstimmend angegeben, das Konto Karin bei der HIB habe ihrer Wahrnehmung nach nicht Walter Meischberger, sondern Ernst Plech gehört. Sie habe keine Anhaltspunkte gehabt, dass das Konto Karin Meischberger zuzuordnen wäre, sagte eine Mitarbeiterin der Compliance der Bank.

Für die Bank sei das Konto „Karin“ jedenfalls ein Konto von Plech gewesen, bis zu dem Zeitpunkt im Herbst 2009, als die Zuordnung auf Wunsch von Meischberger und Plech geändert wurde, so die Zeugin Gabriele M. heute. Meischberger gab im Prozess an, dass das Konto schon seit Kontoeröffnung ihm gehört habe.

„Karin“ bei anderem Betreuer

Der am Vormittag einvernommene Zeuge Peter B., Bankberater bei der Hypo, hatte die Konten Meischbergers weiter betreut, nachdem im Herbst 2008 Meischbergers bisherige Betreuer die Bank verließen. Er habe Meischbergers drei Konten 400.815, Natalie und Nati betreut, das Konto Karin, bei dem der Makler Plech und seine Ehefrau sowie auf den Todesfall ihr Sohn eingetragen waren, habe ein Kollege übernommen.

Damit haben nun fünf Bankmitarbeiter der HIB ausgesagt, das Konto Karin habe ihrer Wahrnehmung nach Plech gehört, und nicht Meischberger.

Besprechung im Herbst 2009

Im Herbst 2009 tauchten Medienberichte über die BUWOG-Millionenprovision an Peter Hochegger und Meischberger auf. Die HIB wollte ihre Kontoverbindungen mit Meischberger auf einen Geldwäscheverdacht bei den Zahlungen untersuchen. Bei einer Besprechung habe Meischberger der Bank eröffnet, dass die Millionen nicht wie ursprünglich angegeben aus Immobiliengeschäften in Osteuropa stammten, sondern aus der BUWOG-Provision aus Österreich.

Und das Konto Karin sei in Wahrheit von Anfang an nicht das Konto von Plech, sondern von ihm gewesen. Ein weiterer Anwalt von Meischberger habe ausgeführt, Plech habe eine „verdeckte Treuhandschaft“ für Meischberger. Sie sei darüber sehr überrascht gewesen, so die Zeugin. „So etwas hätten wir als Bank gar nicht gemacht“, denn bei einer verdeckten Treuhand brauche es einen Anwalt oder Notar. Von einem „Bankfehler“ sei nicht gesprochen worden.

Aufgrund der übereinstimmenden Angaben von Meischberger und Plech habe die Bank dann den Berechtigten des Kontos Karin von Plech auf Meischberger geändert. Erst nach der Genehmigung durch Plech habe man Meischberger bzw. seinen Anwälten Unterlagen zum Konto Karin gegeben.

Meischberger soll BUWOG-Preis „errechnet“ haben

Meischberger habe bei der Besprechung im Oktober 2009 weiters dargelegt, dass er die Höhe des zu bietenden BUWOG-Preises „errechnet“ habe, schilderte die Zeugin. In einem „Monolog“ habe Meischberger geschildert, dass er alle Informationen für seine komplexen Rechnungen aus öffentlich zugänglichen Quellen erhalten habe. Der Preis müsse nahe an einer Milliarde Euro liegen, das sei für die Bank plausibel gewesen, denn letztlich wurden für die Bundeswohnungen 961 Mio. Euro geboten.

Meischberger habe 2009 gesagt, dass er den Kärntner Landeshauptmann Jörg Haider (FPÖ/BZÖ) zuletzt drei bis vier Monate vor der Angebotslegung gesprochen habe, aber nicht in der heißen Phase der Vergabe. Er habe mit Haider über das Vorkaufsrecht des Landes Kärnten an den Bundeswohnungen gesprochen. Im laufenden Prozess erklärte Meischberger, er habe den entscheidenden Tipp von Haider bekommen, mit dem er in der heißen Phase telefoniert habe. Haider starb im Herbst 2008.

Beide Zeugen erklärten in der Befragung durch Karl-Heinz Grassers (FPÖ/parteilos) Verteidiger Manfred Ainedter, dass Grasser kein Kunde der Bank gewesen sei. Grasser hätten sie gar nicht wahrgenommen im Zusammenhang mit den Liechtenstein-Konten. Laut Anklage ist eines der drei Liechtenstein-Konten (400.815) Grasser zuzurechnen, was dieser und Meischberger bestreiten.