Französische Verleger legen Beschwerde gegen Google ein

Französische Verleger haben im Streit über die Anwendung des neuen EU-Urheberrechts Beschwerde bei der nationalen Wettbewerbsbehörde gegen Google eingereicht. Das teilte der Verband L’Alliance de la presse d’information generale gestern Abend in Paris mit.

Google will in Frankreich als erstem Land, das das neue EU-Urheberrecht umgesetzt hat, auf die standardmäßige Anzeige kleiner „Snippet“-Vorschauen von Presseartikeln mit Textausschnitten und Bildern verzichten und kein Geld für die Darstellung von Links mit Überschriften in der Websuche zahlen. „Wir verkaufen Anzeigen und keine Suchergebnisse – und jede Anzeige bei Google ist klar gekennzeichnet“, erklärte der zuständige Manager Richard Gingras vor rund zwei Monaten.

Verlage beklagen Monopolstellung Googles

Die Verlage bekommen von Google die Möglichkeit, von sich aus festlegen zu können, dass sie auch Fotos und Textauszüge in der Websuche angezeigt haben wollen. Eine Vergütung der Verlage ist dabei aber nicht vorgesehen. Die französischen Verleger argumentieren, dass der Internetgigant in einer „Quasi-Monopolposition“ habe und seine beherrschende Marktstellung ausnutze.

Die im Frühjahr auf EU-Ebene verabschiedete Reform soll das Urheberrecht in der EU ans digitale Zeitalter anpassen und Urhebern für ihre Inhalte im Netz eine bessere Vergütung sichern. Europäische Verleger hatten sich Hoffnungen auf Zahlungen von Google gemacht, nachdem in der Reform das Leistungsschutzrecht festgeschrieben wurde. Demzufolge sollen Suchmaschinen Lizenzen für die Anzeige von Auszügen aus Medieninhalten erwerben.