Niederlande müssen Kinder von IS-Frauen nicht zurückholen

Die Niederlande müssen Frauen der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) und Kinder vorerst nicht aus nordsyrischen Lagern nach Hause holen. Ein Berufungsgericht gab heute der niederländischen Regierung recht und entschied gegen einen Antrag der Betroffenen, wie die Nachrichtenagentur ANP berichtete. 23 niederländische Frauen mutmaßlicher IS-Terroristen und deren 56 Kinder wollten mit der Klage gegen die Regierung ihre Rückholung erzwingen.

In der vergangenen Woche hatte ein Gericht in erster Instanz entschieden, dass zumindest die Kinder heimgeholt werden müssten. Das Berufungsgericht kippte nun diese Entscheidung. Der Fall sei eine politische Angelegenheit und deshalb nicht Sache der Gerichte. „Es ist an den Politikern, sich mit der miserablen Situation dieser Kinder zu beschäftigen“, so das Gericht nach einem Bericht der Zeitung „de Volkskrant“. Zunächst war noch nicht klar, ob die Kläger noch vor das oberste Gericht ziehen wollen.

Die Frauen waren in den vergangenen Jahren in Kriegsgebiete in Syrien und im Irak gereist. Anwälte der Regierung argumentieren, eine Rückholung der Frauen sei wegen der gefährlichen Lage in der Region zu riskant. Die Rückholung von IS-Kämpfern lehnt Den Haag grundsätzlich ab.