Heinz-Christian Strache und Johann Gudenus im „Ibiza-Video“
Süddeutsche Zeitung/Spiegel
„Ibiza-Video“

Straches Telefonate mit Benko und Glock

Der ehemalige FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache hat unmittelbar vor der Veröffentlichung des „Ibiza-Videos“ Immobilieninvestor Rene Benko und Kathrin Glock, die Ehefrau des Waffenindustriellen Gaston Glock, angerufen. Das zeige eine Rufdatenrückerfassung der „SoKo Ibiza“, wie das Nachrichtenmagazin „profil“ berichtete.

Kurz davor hatte Strache Anfragen zu dem Video von Journalisten der „Süddeutschen Zeitung“ und des Hamburger Nachrichtenmagazins „Der Spiegel“ erhalten. Der Ex-Vizekanzler soll kaum eine halbe Stunde nach der Medienanfrage zum Hörer gegriffen und Benko angerufen haben. Über den Signa-Gründer meinte Strache in dem Video unter anderem, Benko zahle „die ÖVP und uns“.

Signa bestätigte auf Anfrage von „profil“ einen „telefonischen Kontakt, in welchem Herr Strache Befürchtungen zur Existenz eines ominösen Videos geäußert hat und dass eventuell missverständliche Äußerungen und haltlose Behauptungen in diesem Video aufgestellt werden. Herr Strache hat sämtliche dieser falschen und haltlosen Aussagen auch später öffentlich zurückgenommen und sich davon distanziert. Wir erachten diese Angelegenheit damit als erledigt.“

Investor Rene Benko
APA/Helmut Fohringer
Signa bestätigte „profil“ einen „telefonischen Kontakt“ zwischen Benko und Strache

„Profil“: Anrufe auch bei Glock und Kurz

Darüber hinaus hat Strache laut dem Bericht mit Glock und einer weiteren der Firma Glock GmbH zuordenbaren Nummer telefoniert, die im „Ibiza-Video“ ebenfalls zur Sprache kommt. Alle im Video genannten Personen und Unternehmen haben stets betont, zu keinem Zeitpunkt Spenden an die FPÖ oder dieser nahestehenden Vereinen geleistet zu haben. Bis zur Veröffentlichung des Videos gab es laut „profil“ zudem mehrere Telefonate zwischen Strache und dem damaligen Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP).

Auch der frühere freiheitliche Klubobmann Johann Gudenus soll vor der Veröffentlichung des „Ibiza-Videos“ eifrig telefoniert haben, wie ein dem „profil“ vorliegender Anlassbericht zeigt. „Hauptsächlich“ habe er Telefonnummern angerufen, die dem Freiheitlichen Bildungsinstitut zuzurechnen seien. Aber auch mit FPÖ-Abgeordnetem Markus Tschank habe er mehrmals telefonisch konferiert.

„Hast du einen Safe in deinem Büro?“

Gemäß einem vom Nachrichtenmagazin „profil“ veröffentlichten Chatprotokoll hat Strache einen Tag vor Veröffentlichung des „Ibiza-Videos“ indes auch den FPÖ-Abgeordneten Harald Stefan gefragt, ob er „heikle Unterlagen“ in dessen Büro lagern könne. Wortwörtlich wollte Strache wissen: „Hast du einen Safe in deinem Büro, wo ich heikle Unterlagen lagern kann? Lg.“

Stefan antwortete laut Protokoll mit: „Ja. Habe einen privaten Safe. LG.“ Strache fragte dann, ob er einen „größeren Akt“ bringen dürfe. Stefan, der im Zivilberuf Notar ist, bejahte und meinte, dass er diesen „gerne verwahren“ könne.

Am 24. Oktober verlangte die Staatsanwaltschaft mittels Sicherstellungsanordnung schließlich die Öffnung des Tresors. Stefan kam dem nach. Die Ermittler fanden aber keinen Akt – weder in der Kanzlei noch in einem privaten Safe in der Wohnung des Abgeordneten. Bei der Zeugeneinvernahme gab Stefan zu Protokoll, dass er nach dem Chat am 16. Mai nichts mehr dazu gehört und keine Unterlagen von Strache zur Lagerung bekommen habe. „Ich weiß auch nicht, um welche Unterlagen es sich dabei hätte handeln können“, wurde Stefan zitiert.

„Eine Selbstverständlichkeit“

Strache selbst sagte dazu am Samstag gegenüber „Wien heute“, dass es nichts Außergewöhnliches sei, „wenn man sensible Akten auch irgendwo lagern will. Das ist eine Selbstverständlichkeit“ – mehr dazu in wien.ORF.at.

U-Haft gegen drei Verdächtige verhängt

Gegen die drei im Zusammenhang mit den Ermittlungen zur Produktion des „Ibiza-Videos“ Verhafteten ist unterdessen die U-Haft verhängt worden. Das bestätigte das Straflandesgericht Wien am Freitag in einer Aussendung. Laut Gericht wurden die verhängten Beschlüsse zur U-Haft nicht bekämpft – sie sind bis zum 6. Dezember wirksam.

Details zu den Personen nannte das Gericht keine, da es sich um ein laufendes Ermittlungsverfahren handelt. Auch zu den konkreten Vorwürfen schwieg das Gericht. Die von mehreren Medien veröffentlichte Festnahmeanordnung nennt aber unter anderem Nötigung, gefährliche Drohung, Urkundenfälschungen und Erpressung. Als U-Haft-Gründe hatte die Staatsanwaltschaft am Donnerstag bei zwei der verdächtigen Verdunkelungs- und Tatbegehungsgefahr angegeben. Bei der dritten Person bestehe zusätzlich Fluchtgefahr.

Screenshot des Ibiza-Videos
APA/Spiegel/Süddeutsche/Harald Schneider
Bei den Ermittlungen zur Produktion des „Ibiza-Videos“ gab es Razzien und Festnahmen

Am Dienstag waren auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Wien drei Razzien durchgeführt worden. Zwei davon in Wien, eine offenbar in Salzburg. Medienberichten zufolge dürften die Verdächtigen aus dem Umfeld des involvierten Privatdetektivs H. stammen, der eine Schlüsselrolle beim „Ibiza-Video“ gespielt haben soll und als Begleiter der vermeintlichen Oligarchennichte auftrat. Unter ihnen sollen sich etwa der Geschäftsführer einer Consulting-Firma sowie dessen Mitarbeiterin – sie dürfte gleichzeitig die Ex-Freundin des Detektivs sein – befinden. Zudem sollen zwei der Festgenommenen, ein 39-jähriger Österreicher und ein 52-jähriger Serbe, in Salzburg wohnhaft sein.

Publik wurde über die Festnahmeanordnung auch, dass der Detektiv H. einen Komplizen dazu aufgefordert haben soll, „mindestens 400.000 Euro“ von Strache für das gesamte Material zu verlangen. Anfang November wurde berichtet, dass Strache versucht haben soll, das gesamte Video zu kaufen. Straches Anwalt dementierte das. Möglicherweise ebenfalls in die Causa involviert ist ein Ende September festgenommener ehemaliger Sicherheitsmann Straches. Für alle gilt die Unschuldsvermutung.

Staatsanwaltschaft korrigierte FPÖ-Bericht

Die FPÖ selbst sorgte unterdessen am Freitag mit einer Aussendung für Verwirrung. FPÖ-Generalsekretär Christian Hafenecker verkündete, dass gegen die FPÖ wegen Beteiligung an Untreue und Abgabenhinterziehung keinerlei Ermittlungen mehr anhängig seien. „Rein juristisch ist diese Causa damit abgeschlossen“, so Hafenecker. Nun sei man gespannt auf die Ermittlungsergebnisse gegen Vereine aus dem Umfeld von ÖVP und SPÖ, welche die Behörde ebenso untersuche.

Die Wirtschafts- und Korruptionsanwaltschaft (WKStA) korrigierte die Angaben der FPÖ allerdings umgehend. Es habe sich nichts geändert, sagte ein Sprecher zur APA. Wie das Ö1-Mittagsjournal in Erfahrung brachte, habe es sich de facto um eine Zurücklegung gehandelt. Es gibt weiter Ermittlungen gegen Ex-FPÖ-Chef Strache sowie gegen Gudenus und Tschank. Gegen die FPÖ wurde in dieser Sache gar nie ermittelt. Es gab lediglich Anzeigen gegen die Partei und Parteichef Norbert Hofer. Diese wurden aber von der Staatsanwaltschaft gar nicht aufgegriffen, sondern zurückgelegt, weil kein Anfangsverdacht bestanden habe.

Strache sprach von Spendenkonstruktionen

Im „Ibiza-Video“ hatte der damalige FPÖ-Obmann Strache im Gespräch mit einem Lockvogel von Spendenkonstruktionen über Vereine gesprochen, um eine Kontrolle durch den Rechnungshof zu umgehen. Die WKStA ermittelte daraufhin zu FPÖ-nahen Vereinen wie Austria Motion, Wirtschaft für Österreich, Wir für H.C. Strache, Reformen – Zukunft – Österreich sowie Patria Austria.