Abgeordnete müssen Nebentätigkeiten in Liste offenlegen

Die Mitglieder des neuen Nationalrats haben ihre Nebentätigkeiten gemeldet. Wie die Parlamentskorrespondenz heute bekanntgab, ist die aktuelle Liste auf der Website des Parlaments abrufbar. Die Meldefrist für Nebentätigkeiten das Jahr 2019 betreffend endet am 30. Juni 2020.

Aus diesen Angaben wird die Einkommenskategorie berechnet, die den durchschnittlichen monatlichen Bruttobezügen aus den gemeldeten Daten entspricht. Gemäß Unvereinbarkeits- und Transparenzgesetz muss jede leitende Stellung in einer Aktiengesellschaft (AG), GmbH, Stiftung oder Sparkasse – etwa als Geschäftsführer oder Aufsichtsratsmitglied – bekanntgegeben werden.

Darüber hinaus sind sämtliche sonstige Tätigkeiten offenzulegen, die mit einem Vermögensvorteil verbunden sind. Auch für leitende ehrenamtliche Tätigkeiten gibt es eine Meldepflicht.