„Wesentliche Ermittlungserfolge“ in „Causa Ibiza“

Die Staatsanwaltschaft Wien hat „bereits wesentliche Ermittlungserfolge erzielt“ in Sachen „Ibiza-Video“. Ermittelt wird gegen sieben Beschuldigte. Nach derzeitiger Verdachtslage sollen zumindest zwei Personen an Planung und Umsetzung der Aufnahmen beteiligt gewesen sein – aber keine kriminellen Organisationen oder ausländischen Geheimdienste, informierte die Staatsanwaltschaft heute in einer Aussendung.

Gegen die sieben Personen werde unter anderem wegen des Verdachts des Missbrauchs von Tonaufnahme- oder Abhörgeräten, der Fälschung besonders geschützter Urkunden, der versuchten Erpressung sowie des schweren Betruges ermittelt.

Dutzende Kontenöffnungen

Seit Aufnahme der Erhebungen im Mai 2019 – die in „ausgezeichneter intensiver Zusammenarbeit“ mit der vom Bundeskriminalamt eingerichteten Sonderkommission gelaufen seien – habe es 40 Vernehmungen, 15 Hausdurchsuchungen und 36 Kontenöffnungen gegeben, zudem seien mehr als ein Dutzend Europäische Ermittlungsanordnungen in die Niederlande, nach Spanien und Deutschland sowie ein Rechtshilfeersuchen in die Schweiz übermittelt worden.

Ob die drei Festgenommenen, die jetzt in U-Haft sitzen, an der Entstehung des Videos beteiligt waren, sei noch Gegenstand der Ermittlungen. Derzeit bestünde gegen sie der Verdacht des Suchtgifthandels und des schweren Betruges, „zumal sie unter anderem Falschinformationen an den Betreiber einer Homepage verkauft haben sollen“.

Mehreren Personen angeboten

Das Video sei in einem Tonstudio qualitativ verbessert worden, berichtete die Staatsanwaltschaft. Danach sei die „Inverkehrsetzung“ versucht worden: Das Video soll „erfolglos“ mehreren Personen zum Kauf angeboten worden sein, dafür sollen „Summen in Millionenhöhe gefordert“ worden sein. Kein Hinweis habe sich aber darauf ergeben, dass in Planung oder Erstellung des Videos kriminelle Organisationen oder ausländische Geheimdienste beteiligt gewesen seien.

Im weiteren Verlauf des Verfahrens seien jetzt unter anderem die zahlreichen sichergestellten Datenträger auszuwerten. Noch ausständig sei die Entscheidung des Gerichts über den Widerspruch des involvierten Anwaltes gegen die Sicherstellung von Unterlagen und Datenträgern bei einer Hausdurchsuchung in seiner Kanzlei im August.