Österreich säumig bei Bekämpfung der Steuervermeidung

Österreich ist nach Auffassung der EU-Kommission säumig bei der Umsetzung der EU-weiten Bestimmungen zur Bekämpfung von Steuervermeidung. Die Brüsseler Behörde forderte heute von der Bundesregierung die „Zinsschranke“, mit der Steuerersparnis durch Zinsen für Darlehen zwischen Unternehmensteilen gedeckelt wird, umzusetzen.

Äußert sich Österreich binnen zwei Monaten dazu nicht, droht eine Klage beim EuGH.

„Zinsschranke“ gegen Steuervermeidung

Neben Österreich vertritt auch Irland nach Angaben der EU-Kommission die Auffassung, dass es bereits über eine Zinsschranke verfügt, die „gleichermaßen wirksam“ ist wie die nach EU-Recht geforderten Maßnahmen.

Einen von den beiden Ländern gestellten Ausnahmeantrag lehnte die Brüsseler Behörde bereits ab. „Bisher hat keiner der beiden Staaten die betreffenden Bestimmungen umgesetzt oder der Kommission nationale Umsetzungsmaßnahmen mitgeteilt“, kritisierte die EU-Kommission.

Die „Zinsschranke“ ist eine von drei Maßnahmen der EU im Kampf gegen Steuervermeidung. Alle EU-Staaten sollen außerdem in Steueroasen verschobene Gewinne besteuern und verpflichten sich, gegen neue Steuertricks vorzugehen, gegen die es noch keine speziellen Vorschriften gibt. Zum 1. Jänner 2020 sollen weitere Vorschriften folgen, die Steuervermeidungsmodelle innerhalb der EU unterbinden sollen.