Keine Hinrichtungen in US-Bundesgefängnissen

Ein Berufungsgericht hat den US-Bundesbehörden untersagt, auf Druck von Präsident Donald Trump erstmals seit 16 Jahren wieder Todesurteile zu vollstrecken. Das Gericht in Washington blockierte eine Anweisung von Justizminister Bill Barr, fünf zum Tode verurteilte Häftlinge in einem Bundesgefängnis im Bundesstaat Indiana mit der Giftspitze hinzurichten. Vier hatten dagegen geklagt.

Die Vollstreckung von Todesurteilen auf Bundesebene ist äußerst selten. Seit Ende der 1980er Jahre wurden nur drei Häftlinge hingerichtet. Darunter war 2001 Timothy McVeigh, der bei einem Anschlag in Oklahoma City 1995 mehr als 160 Menschen getötet hatte. Zuletzt hatten die Bundesbehörden 2003 ein Todesurteil vollstreckt.

Im Juli hatte Barr die Strafvollzugsbehörde aber angewiesen, ein neues Verfahren für Hinrichtungen mit Giftspritzen anzuwenden, wie es die Behörden in 14 US-Bundesstaaten bereits tun. Auf dieser Grundlage sollten zunächst die fünf verurteilten Mörder hingerichtet werden, die in Terre Haute in Indiana einsitzen. Als Erster soll am kommenden Montag Daniel Lewis Lee hingerichtet werden, der 1996 eine dreiköpfige Familie ausgeraubt und ermordet hatte.

Vier Betroffene klagten jedoch gegen die geplante Vollstreckung ihrer Todesurteile. Sie zweifelten in ihren Klagen die Rechtmäßigkeit des Hinrichtungsverfahrens an. Ende November setzte ein Gericht die Hinrichtungen vorläufig aus. Barr legte Rechtsmittel gegen die Entscheidung ein. Das Bundesberufungsgericht in Washington gab nun aber vorläufig den Klägern recht. Die US-Regierung wird nun vermutlich vor den Obersten Gerichtshof ziehen.

Trump hat sich wiederholt für härtere Strafen für Gewaltverbrechen starkgemacht. Vergangenes Jahr wurden in den USA 25 Menschen hingerichtet, alle durch die Behörden von Bundesstaaten. Andere Bundesstaaten haben die Todesstrafe für rechtswidrig erklärt oder ein Moratorium für ihre Vollstreckung beschlossen.