Großzügige Altersteilzeitregelung für Sozialversicherungen

Um die von der ÖVP-FPÖ-Regierung angekündigten Einsparungen bei der Zusammenlegung der Krankenkassen zu erreichen, bekommen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nun eine großzügige Altersteilzeitregelung angeboten. Ein deutlich attraktiveres Modell als für ASVG-Versicherte wurde von der Trägerkonferenz beschlossen.

Geblockte Variante mit Freizeitphase ab 57 möglich

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sozialversicherungen könnten schon ab 25 Dienstjahren die geblockte Version der Altersteilzeit in Anspruch nehmen, wenn sie bei Antragsstellung das 52. Lebensjahr vollendet haben.

Die Arbeitsphase kann dann drei Jahre dauern, die Freizeitphase beginnt mit Vollendung des 57. Lebensjahres. Mit 25 Dienstjahren gibt es dafür 75 Prozent des Letztbezugs, ab 30 Dienstjahren 80 Prozent, berichteten „Die Presse“ und das Ö1-Mittagsjournal heute.

Für die ASVG-Versicherten hat die ÖVP-FPÖ-Koalition im Gegensatz dazu den Zugang zur Altersteilzeit verschärft: Bis 2018 konnten Frauen ab 53 und Männer ab 58 Jahren die Altersteilzeit in Anspruch nehmen. Schrittweise steigt die Altersgrenze auf 55 bzw. 60 Jahre.

Der Generaldirektor für die neue Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK), Bernhard Wurzer, sagte, dass die Altersteilzeit nur genehmigt werde, wenn gleichzeitig ein Dienstposten eingespart wird. „Wir werden das sehr behutsam einsetzen und nur dort, wo es für die Versicherten eine Einsparung bringt“, so Wurzer.