Ungarn schränkt Rechte der Parlamentsabgeordneten ein

Die Regierungsmehrheit im ungarischen Parlament hat neue Bestimmungen gebilligt, die die Rechte und Freiheiten der Oppositionsabgeordneten einschränken – und das just an dem Tag, an dem in Brüssel der EU-Rat über Einschränkungen der Rechtsstaatlichkeit in Ungarn debattiert. Die Beschlüsse von heute heben praktisch das Recht auf freie Fraktionsbildung auf und stellen für störendes Verhalten in den Parlamentssitzungen drakonische Strafen in Aussicht.

Die neuen Fraktionsregeln machen es künftig unmöglich, dass sich zwei oder mehr Fraktionen zu einer neuen Fraktion zusammenschließen. Auch dürfen sich Abgeordnete, die als Parteilose ins Parlament gewählt wurden, keiner Fraktion anschließen. Parteilose dürfen, selbst wenn sie die dafür nötige Mitgliederzahl hätten, künftig keine eigene Fraktion bilden.

Schwächung der Opposition

Die FIDESZ-Partei des rechtsnationalen Ministerpräsidenten Viktor Orban begründete die Einschränkungen damit, dass diese den Wählerwillen besser reflektieren würden. Beobachter verweisen darauf, dass die neue Regelung den politischen Spielraum der Opposition einschränkt.

Diese verteilt sich über mehrere Parteien und populäre parteilose Persönlichkeiten. Orbans FIDESZ-Partei agiert als hierarchisch gelenkter, monolithischer Block.

Beratungen in Brüssel

Die ungarische Regierung wies unterdessen in der Debatte über Probleme mit der Rechtsstaatlichkeit in ihrer Heimat weiterhin jegliche Vorwürfe von sich. Das EU-Verfahren gegen Ungarn basiere auf „falschen Anschuldigungen“, sagte Justizministerin Judit Varga heute vor einer Anhörung durch die Europaministerinnen und -minister in Brüssel.

Ungarn wird seit Jahren das Untergraben von EU-Grundwerten vorgeworfen. Neben einer Reihe von Vertragsverletzungsverfahren läuft gegen Budapest ein Strafverfahren, das bis zum Entzug von Stimmrechten auf EU-Ebene führen kann.