Rechnungshof verlost unzulässige Parteispenden

Der Rechnungshof (RH) hat erstmals zwei unzulässige Parteispenden weitergeleitet bekommen und muss das Geld nun „mildtätigen oder wissenschaftlichen Zwecken“ zukommen lassen. Welche Organisationen die jeweils 5.000 Euro erhalten, die ursprünglich an die ÖVP geflossen sind, wird per Los ermittelt, teilte Rechnungshof-Präsidentin Margit Kraker heute mit. Kraker bittet nun um Vorschläge der Bevölkerung.

Seit 2012 gilt die Regel, dass Parteien, die unzulässige Spenden annehmen, diese dem Rechnungshof weiterleiten müssen, der das Geld wiederum an soziale oder wissenschaftliche Organisationen spenden muss. Das ist nun erstmals der Fall, denn die ÖVP hat 2017 zweimal 5.000 Euro von Bergbahn-Gesellschaften angenommen, die mehrheitlich im öffentlichen Eigentum stehen (83 bzw. 52 Prozent).

10.000 Euro für einen „guten Zweck“

Wie Kraker in einer Aussendung schreibt, sieht das Parteiengesetz allerdings keine genauen Richtlinien vor, wie die Weiterleitung der unzulässigen Spenden erfolgen soll. Daher bittet sie um Vorschläge aus der Bevölkerung.

Gesucht werden überparteiliche und allgemein anerkannte Organisationen, die in Österreich tätig sind. Aus den Vorschlägen werde dann eine Liste erstellt, aus der per Los zwei Organisationen ermittelt werden sollen, hieß es in der Aussendung weiter. Die Vorgangsweise sei vielleicht etwas ungewöhnlich, so Kraker: „Aber es geht um 10.000 Euro, die einem guten Zweck zukommen sollen.“