Das Oberlandesgericht (OLG) Wien hat 14 Vertragsbestimmungen in den Geschäftsbedingungen der BAWAG-Direktbanktochter Easybank als gesetzwidrig eingestuft. Laut OLG verlangte die Bank in vielen Fällen unrechtmäßig Gebühren. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte die Easybank geklagt.
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