Der Grenzstreit zwischen Slowenien und Kroatien sollte nach Ansicht eines wichtigen Gutachters nicht vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) entschieden werden. Die Abgrenzung des nationalen Hoheitsgebiets falle nicht in die Zuständigkeit der EU und somit auch nicht des EuGH, befand Generalanwalt Priit Pikamäe heute in Luxemburg. Die Einschätzung des Gutachters ist für die EuGH-Richter nicht bindend, häufig folgen sie ihr aber. Ein Urteil dürfte in den kommenden Monaten fallen.
Die EU-Staaten Slowenien und Kroatien streiten seit vielen Jahren über ihren Grenzverlauf. Voraussetzung für den EU-Beitritt Kroatiens 2013 war, dass sich beide Länder verpflichteten, den Streit einem internationalen Schiedsgericht vorzulegen. Dieses sprach die Bucht von Piran auf der Halbinsel Istrien zum größten Teil Slowenien zu.
Kroatien erkennt diesen Schiedsspruch jedoch nicht an, weil es aus dem gesamten Verfahren ausgestiegen ist. Grund dafür war, dass Slowenien gegen die Prinzipien des Schiedsgerichts verstoßen hatte. Das Gericht selbst wertete diesen Verstoß allerdings nicht als so schwerwiegend, dass es das gesamte Verfahren beendete.
Slowenien zog vor EuGH
2018 klagte die Regierung in Ljubljana das Nachbarland schließlich vor dem EuGH. Zagreb verletze den Wert der Rechtsstaatlichkeit sowie die Grundsätze der loyalen Zusammenarbeit in der Staatengemeinschaft, weil es den Schiedsspruch nicht anerkenne.
Der EuGH-Gutachter betonte nun jedoch, die Festlegung der Grenze sei eine völkerrechtliche Frage, für die das Luxemburger Gericht nicht zuständig sei.