Kranke Frau mit Taschentuch und Tee in Händen
Getty Images/dragana991
Gewerkschaft warnt

Verschärfung bei Krankenständen befürchtet

Die Wirtschaft fordert offenbar eine Verschärfung bei Krankenständen. Im Zuge der Zusammenlegung der Gebietskrankenkassen zur Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) soll dem Dienstgeber etwa die Möglichkeit gegeben werden, den Gesundheitszustand der Arbeitnehmer zu prüfen, geht aus einem Papier hervor. Die Gewerkschaft warnt davor, dass die Verschärfungen schon kommende Woche beschlossen werden könnten.

In einem der APA vorliegenden Forderungspapier der Wirtschaft für eine neue „Krankenordnung“ ist enthalten, dass es bei Missbrauchsverdacht künftig „einen Anspruch des Dienstgebers auf eine Prüfung des Gesundheitszustandes“ geben soll. Derzeit hat der Dienstgeber nur die Möglichkeit, die Durchführung einer Kontrolle des Dienstnehmers oder der Dienstnehmerin durch die Kasse anzuregen. Beschlossen könnten diese neuen Regeln am Dienstag im Überleitungsausschuss für die mit 1. Jänner entstehende ÖGK werden. Die Gewerkschaft zeigte sich alarmiert.

Die Vorsitzende der Gewerkschaft der Privatangestellten (GPA-djp), Barbara Teiber, bezeichnete diese Forderung im Gespräch mit der APA als „heftige Geschichte“. Es gebe jetzt schon zahlreiche Überprüfungen, und es mache einen großen Unterschied, ob der Dienstgeber eine Überprüfung anregen oder anordnen kann.

Dauer und Ursache Teil der Krankmeldung?

Als „noch heftiger“ bezeichnete die GPA-djp-Vorsitzende, dass die Bestätigung der Arbeitsunfähigkeit nach den Vorstellungen der Wirtschaft nicht nur den Beginn, sondern auch die voraussichtliche Dauer und die Ursache des Krankenstandes sowie die ärztlich angeordneten Ausgehzeiten beziehungsweise Bettruhe beinhalten soll. Im Entgeltfortzahlungsgesetz ist zwar schon jetzt vorgesehen, dass der Dienstnehmer dem Dienstgeber eine Bestätigung über Beginn, voraussichtliche Dauer und Ursache der Arbeitsunfähigkeit vorzulegen hat.

Die Wirtschaft verweist in ihrem Forderungspapier allerdings darauf, dass Bestätigungen oftmals keine voraussichtliche Dauer vorsehen und „den Dienstgeber mangels Planbarkeit unnötig belasten“. Teiber sagte dazu, dass es im Entgeltfortzahlungsgesetz nur um die Dauer der Entgeltfortzahlung gehe, die im Falle eines Arbeitsunfalles länger gehe als bei anderen Gründen.

Ärztekammer warnt vor Schlechterstellung

Vor den geplanten Neuerungen warnte am Mittwoch auch die Ärztekammer. Durch die Verschärfungen bei Krankenständen werde das „Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient nachhaltig unterminiert“, heißt es in einer Aussendung. Das Arztgeheimnis sei aber eine Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Behandlung, so Ärztekammer-Präsident Thomas Szekeres.

Vor allem psychische Erkrankungen sieht Szekeres problematisch – sollten diese beim Dienstgeber bekanntwerden, könnte das negative Folgen für den Arbeitnehmer haben, heißt es. Deshalb könnten Patientinnen und Patienten ihre Beschwerden künftig verheimlichen oder zu spät behandeln lassen, so Szekeres.

In den Entwürfen ist laut Ärztekammer derzeit zwar nur vorgesehen, zwischen „Arbeitsunfall“, „Berufskrankheit“ und „sonstiger Arbeitsunfähigkeit“ zu unterscheiden. „Von einer ersten Lockerung des Arztgeheimnisses bis hin zu einer exakten Diagnosestellung ist der Weg dann aber nicht mehr weit“, so Szekeres.

Gewerkschaft fürchtet Mehrheit in Ausschuss

Beschlossen werden soll die neue Krankenordnung für die ÖGK am Dienstag. Für Teiber ist „zu befürchten“, dass die Wirtschaftskammer für ihre Vorstellungen auch eine Mehrheit bekommt. Zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern herrscht zwar Parität, allerdings sei derzeit nicht absehbar, wie die ÖVP-Arbeitnehmervertreter des ÖAAB abstimmen werden.

Die GPA-Vorsitzende sieht in den von der Wirtschaft geforderten Verschärfungen jedenfalls einen „Generalverdacht“ gegenüber den Arbeitnehmern. Darin komme „eine Haltung des Misstrauens gegenüber den Beschäftigten“ zum Ausdruck.

Die ÖGK solle damit im Sinne der Dienstgeber instrumentalisiert werden. Man könne nun erkennen, warum die Arbeitgeber die Änderung der Mehrheitsverhältnisse wollten. Teiber glaubt, dass die Wirtschaft die von der ÖVP-FPÖ-Regierung angekündigte Leistungsharmonisierung auf hohem Niveau nun gegen die Verschärfungen beim Krankenstand eintauschen will.

VfGH könnte noch heuer über Parität entscheiden

Schon am Dienstag warnten die Arbeitnehmervertreter vor Verschlechterungen durch die Zusammenlegung der Krankenkassen. So befürchte man insbesondere Selbstbehalte beim Arztbesuch für die Arbeitnehmer und dass der medizinische Fortschritt künftig nicht mehr allen zugutekommt, hieß es in einer gemeinsamen Pressekonferenz von ÖGB, Arbeiterkammer und dem Arbeitnehmerobmann der ÖGK. Durch die Parität in den Gremien könnten die Arbeitgebervertreter entscheiden, was mit den Beiträgen der Dienstnehmer geschieht, so die Befürchtung von ÖGB-Vizechefin Korinna Schumann.

Man hoffe, dass der Verfassungsgerichtshof (VfGH) noch im Dezember eine Entscheidung trifft und insbesondere die gleiche Stimmverteilung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in der ÖGK aufhebt, hieß es bei der Pressekonferenz. Man rechne aber auch für diesen Fall nicht mit einer unmittelbaren Auswirkung, sondern damit, dass der VfGH einen Reparaturauftrag an die neue Regierung erteilt. Vor dem 1. Juli 2020 werde sich wohl in den Gremien nicht viel ändern.

ÖVP-Wirtschaftsbund wies Vorwürfe zuletzt zurück

Die Wirtschaft wies diese Darstellungen umgehend zurück. Der Generalsekretär des ÖVP-Wirtschaftsbundes, Kurt Egger, sprach von „ständiger Panikmache“. Der Vorwurf des ÖGB, dass nur Arbeitgeber entschieden, „entbehrt jeder Grundlage. Hier spielt wohl die Angst des Machtverlustes einiger Funktionäre eine größere Rolle.“

Der Leiter der Sozialpolitik in der Wirtschaftskammer, Rolf Gleißner, sagte, dass die Reform Vorteile für alle Beteiligten bringen werde. „Es drohen weder Selbstbehalte noch längere Wartezeiten. Es werden im Gegenteil die Verbesserungen im System bei den Kunden ankommen“, so Gleißner.

Zahl der Krankenstände im Vorjahr leicht erhöht

Die Zahl der Krankenstände hatte sich 2018 im Vergleich zum Jahr davor leicht erhöht. Erst vergangene Woche stellte der Hauptverband der Sozialversicherungsträger entsprechende Zahlen im „Österreichischen Fehlzeitenreport“ vor. Die Beschäftigten waren im Jahresverlauf durchschnittlich 13,1 Kalendertage im Krankenstand. 2017 waren es 12,5 Tage gewesen.

„Langfristig gesehen ist das Krankenstandsniveau in Österreich derzeit vergleichsweise niedrig“, hieß es in einer Aussendung der Sozialversicherungsträger. Diese hätten mit 17,4 Krankenstandstagen 1980 ihren Höchstwert erreicht. „Von da an ging es sukzessive nach unten“: 1990 seien es durchschnittlich 15,2 Tage und im Jahr 2000 durchschnittlich 14,4 Krankenstandstage gewesen.