Versuchte vorsätzliche Tötung: Hochseilartist Nock verurteilt

Das Bezirksgericht Zofingen hat den Schweizer Hochseilartisten Freddy Nock der versuchten vorsätzlichen Tötung seiner Ehefrau schuldig gesprochen.

Das Gericht verurteilte ihn zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren. Der 55-Jährige muss lediglich zehn Monate absitzen. Für den Rest gewährte ihm der Richter einen bedingten Strafvollzug mit einer Probezeit von zwei Jahren. Nock kommt für die Dauer von drei Monaten auf Antrag des Staatsanwalts in Sicherheitshaft.

Die Gerichtspräsidentin sagte gestern Abend bei der Urteilseröffnung, für einen Schuldspruch müsse der Angeklagte nicht geständig sein. In diesem Fall stehe – wie oft bei häuslicher Gewalt – Aussage gegen Aussage. Es obliege dem Gericht, die Glaubhaftigkeit der Aussagen zu prüfen, so die Gerichtspräsidentin.

„Glaubhaft und authentisch“

Nock hatte laut Anklage versucht, seine Frau im März 2013 mit einem Polster zu ersticken. Das Gericht stützte sich auf die Aussagen des Opfers, sagte die Gerichtspräsidentin. Die Frau habe von Beginn an widerspruchsfrei ausgesagt und keine pauschalen Beschuldigungen erhoben. Auch habe sie die Tat nicht erfunden. Die Aussagen des Opfers seien „glaubhaft und authentisch“. Daran bestehe kein Zweifel, hieß es bei der Begründung des Urteils.

Das Bezirksgericht sprach Nock von den Vorwürfen der mehrfachen Gefährdung des Lebens und der mehrfachen versuchten schweren Körperverletzung frei. Der Staatsanwalt hatte eine Freiheitsstrafe von siebeneinhalb Jahren gefordert, der Verteidiger einen Freispruch. Das Urteil des Bezirksgerichts ist nicht rechtskräftig. In der Ehe kam es immer wieder zu Gewalt. Die beiden getrennt Lebenden liefern einander auch ein Tauziehen um das Sorgerecht ihres achtjährigen Sohnes.