Eurofighter: Abschluss des Gegengeschäftsvertrags vorgelegt

Das Wirtschaftsministerium hat heute den vorläufigen kaufmännischen Abschluss des Eurofighter-Gegengeschäftsvertrags vorgelegt. Diesem zufolge wurden infolge des Abfangjägerkaufs Gegengeschäfte im Wert von 4,5 Mrd. Euro geschlossen, der Vertrag wurde damit um eine ganze Mrd. Euro übererfüllt. Der größte Profiteur war laut Wirtschaftsministerin Elisabeth Udolf-Strobl die Flugzeugzulieferindustrie.

Erste Vereinbarung über vier Mrd. Euro

Mit dem Ankauf der Kampfjets wurden ursprünglich Gegengeschäfte in Höhe von vier Milliarden Euro vereinbart. Mit dem Vergleich des damaligen Verteidigungsministers Norbert Darabos (SPÖ) im Jahr 2007, der zu einer Reduktion der Stückzahl von 18 auf 15 Eurofighter führte, verringerte sich auch das Kompensationsvolumen bei den Gegengeschäften aliquot auf rund 3,5 Mrd. Euro.

Der Erfüllungszeitraum endete am 21. August 2018, der letzte Gegengeschäftsbericht der Firma Eurofighter für 2018 ging am 29. Mai 2019 ein. Eingereicht wurden für die Jahre 2003 bis 2018 mehr als 2.000 Gegengeschäfte von über 300 Firmen mit einem eingereichten Gesamtvolumen von 6,1 Milliarden Euro.

Davon entsprachen 1.766 Gegengeschäfte mit einem Gesamtvolumen von 4,55 Mrd. Euro den vertraglichen Bestimmungen. Im Umkehrschluss heißt das, dass Gegengeschäfte im Wert von 1,56 Mrd. Euro seitens des Wirtschaftsministeriums nicht anerkannt werden.

„Hebel für die Flugzeugzulieferindustrie“

Für Udolf-Strobl war der Gegengeschäftsvertrag ein „Hebel für die Flugzeugzulieferindustrie“. So hat der Flugzeugkomponentenhersteller FACC in Ried im Innkreis Gegengeschäfte im Wert von 1,4 Mrd. lukriert und war damit das Unternehmen, das am meisten profitierte. An zweiter Stelle war der Lastwagenbauer MAN mit 787 Mio. gefolgt vom steirischen Autozulieferer Magna mit 384 Mio. Euro.

Udolf-Strobl betonte, dass es sich bei dem vorliegenden vorläufigen Abschluss nur um eine kaufmännische Betrachtung der Gegengeschäfte gehe und diese strikt von den strafrechtlichen Ermittlungen zu trennen sei. Das Ressort habe seine Ergebnisse der Finanzprokuratur weitergegeben. Sollte es nachträgliche Beanstandungen geben, könne der Abschluss wieder geöffnet werden.