EuGH: Pensionszulage für Mütter muss auch für Väter gelten

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem Fall aus Spanien entschieden, dass eine Müttern zustehende Pensionszulage auch Vätern in einer vergleichbaren Situation gewährt werden muss.

Die Richtlinie zur Gleichbehandlung von Männern und Frauen stehe dem entsprechenden spanischen Gesetz entgegen, entschied der EuGH heute. Die Zulage zur Invaliditätspension wird bisher nur Müttern gewährt, die mindestens zwei Kinder haben. Dagegen klagte ein Vater von zwei Töchtern.

Ein spanisches Gericht legte den Fall dem EuGH vor. Es bezweifelte, dass die Regelung mit dem Unionsrecht vereinbar sei. Der Gerichtshof in Luxemburg entschied daraufhin, dass das spanische Gesetz Männer benachteilige, die mindestens zwei Kinder haben. Das stelle eine unmittelbare Diskriminierung aufgrund des Geschlechts dar, die nach der maßgeblichen Richtlinie verboten sei.

Die Richter wiesen auch das Argument aus Spanien zurück, dass die Zulage Frauen für ihren „demografischen Beitrag zur sozialen Sicherheit“ gewährt werde. Dieser Beitrag allein könne die unterschiedliche Behandlung nicht rechtfertigen. Die angegriffene Pensionszulage falle auch nicht unter die Fälle, in denen eine Abweichung vom Verbot der unmittelbaren Diskriminierung aufgrund des Geschlechts zulässig sei.