ÖVP gewinnt Atomstrom-Rechtsstreit gegen SPÖ

Die ÖVP darf nun doch behaupten, dass die SPÖ nicht gegen Atomstrom ist. Von einer entsprechenden Entscheidung des Obersten Gerichtshofes (OGH) berichtete die „Presse“ (Onlineausgabe). Der Gerichtshof sieht ein zulässiges Werturteil. Die Sozialdemokraten hatten davor zweimal eine einstweilige Verfügung gegen die Volkspartei durchgebracht.

Das oberste Gericht sieht das anders. Die Meinungsfreiheit sei gerade in der politischen Auseinandersetzung weit zu ziehen, hieß es den „Presse“-Angaben zufolge nun von den Höchstrichtern.

Hintergrund ist eine Sitzung des Bundesrats, in der die SPÖ eine Ökostromnovelle zu Fall brachte. Die ÖVP beantwortete das Stimmverhalten der SPÖ in Inseraten und auf Plakaten. „SPÖ sagt: Nein zu Ökostrom!“, war darauf zu lesen und weiter: „Österreich ist gegen Atomstrom, nur die SPÖ nicht. SPÖ vernichtet Tausende Arbeitsplätze.“ Die SPÖ war verärgert und betonte, gegen Atomstrom zu sein. Am Ökostromgesetz würden sie die fehlenden Förderhöhen stören.

Das Handelsgericht Wien verbat der ÖVP die Anzeigen. Es handle sich um eine unwahre kreditschädigende Tatsachenbehauptung, die die SPÖ Wähler kosten könne. Das Oberlandesgericht Wien bestätigte die einstweilige Verfügung gegen die ÖVP. Vom OGH heißt es laut APA nun allerdings: „Durch ihr Abstimmungsverhalten im Bundesrat kann zugespitzt argumentiert werden, dass sie sich dadurch nicht aktiv gegen Atomstrom eingesetzt hat bzw. als Einzige gegen die Novelle gestimmt hat.“