Verfassungsrichter des Verfassungsgerichtshofs
APA/Hans Punz
Höchstgericht

Kassenreform hält vor VfGH

Die Reform der Sozialversicherung hat im Wesentlichen vor dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) gehalten. Sowohl die Strukturreform mit einer starken Reduktion der Träger als auch die paritätische Besetzung der Gremien zwischen Dienstgebern und Dienstnehmern wurden vom VfGH in einer am Freitag verkündeten Entscheidung für verfassungskonform befunden.

Verfassungswidrig ist hingegen die geplante Übertragung der Sozialversicherungsprüfung von den Kassen an die Finanz. Auch die Bestimmungen zum neuen Eignungstest für die Kassenfunktionäre wurden aufgehoben. Insgesamt lagen dem VfGH 14 Beschwerden gegen die Reform vor. Eingebracht hatten die Anträge Vertreter der Krankenkassen, der Arbeiterkammern, der Dienstnehmer sowie die SPÖ über ihre Bundesratsfraktion.

Die Verfassungsbeschwerden richteten sich nicht nur gegen die Fusion der Gebiets- und Betriebskrankenkassen zu einer Österreichischen Gesundheitskasse mit 1. Jänner 2020. Insbesondere bekämpften die Arbeitnehmervertreter ihre Entmachtung in der neuen Megakrankenkasse.

Grafik zur Machtverteilung in den Kassengremien
Grafik: APA/ORF.at; Quelle: HV/Sozialministerium

„Rechtspolitischer Gestaltungsspielraum“

Die schriftliche Ausfertigung des hochkomplexen, in 15 Unterpunkte unterteilten Urteils ist gut 500 Seiten lang. Es soll den Parteien bis Jahresende zugestellt und dann auch veröffentlicht werden, gab Vizepräsident Christoph Grabenwarter, der das Gericht seit der Berufung von Präsidentin Brigitte Bierlein zur Bundeskanzlerin leitet, am Freitag in der öffentlichen Verkündung bekannt.

Dass die Zusammenlegung nicht verfassungswidrig ist, begründete Grabenwarter mit dem rechtspolitischen Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers. Dieser benötige nicht in jedem Fall einen äußeren Anlass, um „eine wenn auch bewährte Organisationsform durch eine ihm günstiger scheinende zu ersetzen“. Dass durch die Reform eine sparsame, wirtschaftliche und zweckmäßige Verwaltungsführung nicht mehr gewährleistet wäre, sieht der VfGH nicht zwangsläufig.

Ähnlich argumentiert der VfGH bezüglich der Änderung bei der Zusammensetzung der Sozialversicherungsorgane. Dass die Arbeitnehmer etwa in der ÖGK nur noch die Hälfte und nicht mehr vier Fünftel der Vertreter stellen, sieht er durch den „erheblichen rechtspolitischen Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers“ in dieser Frage gedeckt. Außerdem seien nach dem Konzept des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG) nicht nur Dienstnehmer, sondern auch Dienstgeber Angehörige der Sozialversicherung. Zusätzlich erinnerte der VfGH an sein ähnlich lautendes Erkenntnis aus dem Jahr 2003 zur Reform des Hauptverbands.

VfGH zur Sozialversicherungsreform

Der VfGH hat die Reform der Krankenkassen bestätigt. VfGH-Vizepräsident Christoph Grabenwarter begründete das Urteil umfassend.

Einige Bestimmungen müssen repariert werden

Aufgehoben wurden neben Sozialversicherungsprüfung und Eignungstests auch einige Bestimmungen, mit denen die staatliche Aufsicht bzw. das Sozialministerium in die Kassen eingreifen hätte können, etwa durch Verschiebung von Beschlüssen. Für die aufgehobene Übertragung der Sozialversicherungsprüfung an die Finanz wurde eine Reparaturfrist bis 1. Juli 2020 gesetzt, alles andere gilt ab sofort.

Claudia Dannhauser erklärt die Krankenkassenfusion

ORF-Journalistin Claudia Dannhauser berichtet, ab wann eine Zusammenlegung der Krankenkassen zu erwarten ist und was das überhaupt bedeutet.

Bei den Eignungstests sah der VfGH Anforderungen aufgestellt, „die geeignet sind, eine Organbestellung nach demokratischen Grundsätzen zu unterlaufen“. Das auch deshalb, weil eine Prüfung über Inhalte weiter über den jeweiligen Sozialversicherungsträger hinaus und einer externen Prüfungskommission vorgesehen wurde.

„Verfassungswidriger Eingriff in Selbstverwaltung“

Als nicht verfassungskonform erachtet der VfGH die neu installierten staatlichen Aufsichtsmöglichkeiten in der Sozialversicherung, denn diese seien „praktisch auf die gesamte Gebarung der Sozialversicherung“ erstreckt worden, was das Maß des Erforderlichen übersteige. Einen verfassungswidrigen Eingriff in die Satzungsautonomie sehen die Höchstrichter in den vorgegebenen Mustergeschäftsordnungen.

Ein „sachlich nicht gerechtfertigter und daher verfassungswidriger Eingriff in die Selbstverwaltung der Sozialversicherungsträger“ ist laut VfGH auch die Befugnis der Aufsichtsbehörde, Beschlüsse der Sozialversicherungsorgane anlass- und begründungslos vertagen zu lassen. Ebenfalls nicht gültig ist die Vorgabe, dass sich die Sozialversicherungen den Zielsteuerungsvorgaben des Sozialministeriums unterwerfen müssen.

Punkte auch bei Überleitungsausschuss bemängelt

Aufgehoben wurden zudem einige Punkte bezüglich des Überleitungsausschusses, der für die Kassen bis zum Inkrafttreten der Reform mit 1. Jänner 2020 zuständig ist. Etwa dass dessen Vorsitzender der Gruppe der Dienstgeber anzugehören hat und dass er bestimmte Beschlüsse dem Sozialminister zur Entscheidung vorlegen kann.

Zur Übertragung der Sozialversicherungsprüfung an die Finanzbehörden heißt es: „Ein Regelungssystem, das einem im eigenen Wirkungsbereich entscheidenden Selbstverwaltungskörper praktisch jeden Einfluss auf Art und Umfang des Ermittlungsverfahrens nimmt, ist unsachlich und widerspricht den verfassungsrechtlichen Organisationsprinzipien der Selbstverwaltung.“

ÖGK-Chef sieht Klarheit geschaffen

Der Generaldirektor der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK), Bernhard Wurzer, begrüßte in einer Aussendung „die Tatsache, dass nun Klarheit herrscht“. Die Zusammenführung der neun Gebietskrankenkassen zur ÖGK sei voll im Gange. „Hier wurde bereits hervorragende Arbeit geleistet, die wir alle gemeinsam mit voller Kraft fortsetzen werden“, so Wurzer.

Der scheidende Chef der Sozialversicherung, Alexander Biach, nahm den Spruch des VfGH durchaus mit Wohlwollen entgegen. Im Gespräch mit Journalisten sprach er von einer „enormen Stärkung“ der Selbstverwaltung. Das Erkenntnis sei eine klare Absage an ein verstaatlichtes Sozialversicherungssystem.

Krankenkassenreform hält vor Höchstgericht

Die Krankenkassenreform von ÖVP und FPÖ hält vor dem VfGH. Die geplante Übertragung der Überprüfung durch die Finanz wurde zurückgewiesen.

ÖVP: Gesetz kann mit 1. Jänner in Kraft treten

Die ÖVP ist zufrieden. Es sei wichtig, dass die Sozialversicherungsreform im Wesentlichen vom VfGH bestätigt wurde und das Gesetz mit 1. Jänner 2020 in Kraft treten könne, so ÖVP-Klubobmann-Stellvertreter August Wöginger, in einer Aussendung. „Es ist dies ein klares Bekenntnis zu einer modernen Selbstverwaltung“, so Wöginger.

Die SPÖ bleibt bei ihrer Kritik an der Zusammensetzung der Entscheidungsgremien. SPÖ-Vorsitzende Pamela Rendi-Wagner bekräftigte in einer Pressekonferenz ihre Kritik an dieser Regelung. „Die Verschlechterung für die PatientInnen ist verfassungsrechtlich möglich. Aber dass es möglich ist, heißt noch lange nicht, dass es gut ist für die PatientInnen.“ Sie hält es „für nicht gerecht“, weil damit die Arbeitgeber über die Gelder und die Leistungen der Arbeitnehmer entscheiden.

SPÖ warnt vor „massivem Eingriff“ in Privatsphäre

Die jüngst bekanntgewordenen geplanten Verschärfungen bei den Krankenständen werteten Rendi-Wagner und FSG-Vorsitzender Rainer Wimmer als Warnsignal. Diese stellten einen „massiven Eingriff“ in die Privatsphäre der Patienten dar. Krankheit sei keine Schuldfrage und könne jeden treffen, so Rendi-Wagner.

Die jüngsten „Dementis“ der Wirtschaftsvertreter bezeichnete die SPÖ-Chefin als „nicht glaubwürdig“. Auch Wimmer beruhigte die Ankündigung des ÖAAB-Vertreters im ÖGK-Überleitungsausschuss, Martin Schaffenrath, gegen die Forderung der Wirtschaft stimmen zu wollen, keineswegs. Die schwarzen Arbeitnehmervertreter hätten bis dato immer den Weg für die Anliegen der Wirtschaft frei gemacht.

Die FPÖ sprach in einer Aussendung von „einer guten Entscheidung für unser Gesundheitssystem“. „Mit diesem Entscheid kann die geplante Zusammenlegung der 21 Sozialversicherungsträger auf fünf endlich unbeschwert vonstattengehen. Warum allerdings die Fusion der Prüforgane verfassungswidrig sein soll, ist mir ein Rätsel“, so FPÖ-Sozialsprecherin Dagmar Belakowitsch.

Grüne und NEOS sehen sich in Kritik bestätigt

Das VfGH-Urteil bestätigt laut den Grünen wichtige ihrer Kritikpunkte. „Das betrifft besonders die Aufhebung von politischen Eingriffsrechten in die Sozialversicherung und der ineffizienten Beitragsprüfung bei der Finanz“, so Markus Koza, Abgeordneter der Grünen. Überrascht zeigte sich Koza, dass der VfGH keine Einsprüche gegen das gleichberechtigte Mitspracherecht der Dienstgeber in der Gesundheitskasse hat. „Die aktuellen Mehrheitsverhältnisse in der Österreichischen Gesundheitskasse versetzen die Unternehmerseite in die Lage, ihre Wünsche gegen die Interessen aller Versicherten leichter durchsetzen zu können und umgekehrt ArbeitnehmerInnenanliegen zu blockieren.“

NEOS sieht sich in seiner skeptischen Haltung bestätigt, wie NEOS-Gesundheitssprecher Gerald Loacker in einer Aussendung mitteilte. Dass die grundlegende Fusion der Gebietskrankenkassen rechtens sei, sei nicht infrage gestanden. „Es ist eine politische Entscheidung, ob das in der Form von Türkis-Blau Sinn macht. Ob rote Arbeiterkämmerer oder schwarz-türkise Wirtschaftskämmerer das Sagen in den Kassen haben, ist gleichgültig.“ Die Versicherten blieben jedenfalls übrig, so Loacker.

ÖVP-Wirtschaftsbund: Fair

Der ÖVP-Wirtschaftsbund begrüßte den VfGH-Entscheid. „Mit der Parität wird der Austausch zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern in den Verwaltungsräten auf Augenhöhe gewährleistet. Wo beide Partner annähernd gleiche Beiträge leisten, ist dieser Ausgleich nur fair“, so Wirtschaftsbund-Generalsekretär Kurt Egger.

ÖGB-Präsident Wolfgang Katzian rief in einer Aussendung „die Politik zum raschen Handeln auf, um massive Verschlechterungen im Gesundheitssystem zu verhindern“. Im Interesse der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer weise der ÖGB laufend auf die drohenden Verschlechterungen durch den Kassenumbau hin und kritisiere die aktuelle gesetzliche Regelung. Der ÖGB befürchte längere Wartezeiten, die Einführung von Selbstbehalten und die zunehmende Privatisierung des Gesundheitssystems, hieß es weiter in der Aussendung.

AK: Ungerecht

Kritik kam auch von der AK. „Wir bleiben dabei: Die neue Parität in der Sozialversicherung ist ungerecht“, so AK-Präsidentin Renate Anderl. „Unsere Befürchtungen sind weiter aufrecht, denn die Interessenlagen von ArbeitnehmerInnen und Unternehmen sind in weiten Bereichen gegensätzlich.“

Innerhalb weniger Tage ist es bereits das zweite Urteil über ein Prestigeprojekt der an der „Ibiza-Krise“ gescheiterten ÖVP-FPÖ-Bundesregierung. Am Mittwoch hatten die Höchstrichter weite Teile des „Sicherheitspakets“ – Kritiker bezeichneten es als „Überwachungspaket“ – aufgehoben.