Kassenreform hält vor VfGH

Die Reform der Sozialversicherung hat im Wesentlichen vor dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) gehalten. Sowohl die Strukturreform mit einer starken Reduktion der Träger als auch die paritätische Besetzung der Gremien zwischen Dienstgebern und Dienstnehmern wurden vom VfGH in einer heute verkündeten Entscheidung für verfassungskonform befunden.

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