Der Europäische Gerichtshof (EuGH) urteilt heute zu Schadenersatzansprüchen bei umgekipptem Kaffee im Flugzeug. Dabei geht es um die Frage, inwieweit Fluggesellschaften verantwortlich gemacht werden können (Rechtssache C-532/18).
Hintergrund ist der Fall eines Mädchens, das auf einem Niki-Flug von Mallorca nach Wien mit heißem Kaffee verbrüht wurde.
Der Generalanwalt hatte argumentiert, bei Verletzungen durch jedes an Bord oder beim Ein- und Aussteigen plötzlich eintretende Ereignis, das der Fluggast nicht verursacht habe, könne die Fluglinie haftbar gemacht werden. Für die obersten EU-Richter ist diese Einschätzung nicht bindend, oft folgen sie ihr aber.