EuGH urteilt zu umgekipptem Kaffee in Flugzeug

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) urteilt heute zu Schadenersatzansprüchen bei umgekipptem Kaffee im Flugzeug. Dabei geht es um die Frage, inwieweit Fluggesellschaften verantwortlich gemacht werden können (Rechtssache C-532/18).

Hintergrund ist der Fall eines Mädchens, das auf einem Niki-Flug von Mallorca nach Wien mit heißem Kaffee verbrüht wurde.

Der Generalanwalt hatte argumentiert, bei Verletzungen durch jedes an Bord oder beim Ein- und Aussteigen plötzlich eintretende Ereignis, das der Fluggast nicht verursacht habe, könne die Fluglinie haftbar gemacht werden. Für die obersten EU-Richter ist diese Einschätzung nicht bindend, oft folgen sie ihr aber.