Asylbetreuung: Verträge mit NGOs noch aufrecht

Die Verstaatlichung der Betreuung und Rechtsberatung von Asylwerbenden könnte vielleicht doch nicht kommen. Das hoffen die derzeit noch damit betrauten Nichtregierungsorganisationen (NGOs). Wie die „Presse“ gestern berichtete, hat Übergangsjustizminister Clemens Jabloner die Verträge mit den NGOs nicht gekündigt.

Stattdessen einigten sich Justizministerium und NGOs auf eine kürzere Kündigungsfrist der Verträge auf zehn Monate. Die neue Regierung kann also im Februar entscheiden, ob sie die Verträge tatsächlich langfristig kündigt – oder eben nicht. Auf diese Weise müsste man nicht alles neu ausschreiben, falls die künftige Koalition die Pläne der vorigen nicht fortsetzen möchte, hieß es unter Berufung auf das Justizressort.

Viel Kritik an Gesetz

Im Nationalrat beschlossen worden war die Übertragung an die Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen (BBU) mit den Stimmen von ÖVP und FPÖ am 16. Mai 2019 – einen Tag, bevor die „Ibiza-Affäre“ publik wurde. Während die Opposition die Ausschaltung der NGOs und eine Einschränkung der Flüchtlingsrechte befürchtete, sahen ÖVP und FPÖ effizientere Verfahren und Maßnahmen gegen die „Asylindustrie“.

In der BBU sollte das Innenministerium das Sagen haben, genauso wie im Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, das über Asylanträge entscheidet. Im selben Haus würde man also über den Schutzstatus von Menschen entscheiden und gleichzeitig diese Menschen bei Beschwerden gegen die Entscheidung beraten, argumentierten Kritiker des Gesetzes. So sei kein unabhängiges Angebot möglich.

Laut der geltenden Regelung müsste die BBU ab 2021 die Beratungen übernehmen. Die Verträge hätten dementsprechend jetzt gekündigt werden müssen.