Faßmann: Nicht beliebig viele Studien inskribieren

ÖVP-Bildungsminister Heinz Faßmann kann sich vorstellen, Studierende nicht beliebig viele Studien belegen zu lassen. „Es macht wenig Sinn, wenn Studierende eine unlimitierte Anzahl an Studien gleichzeitig inskribieren können, das wird so nicht gut gehen“, sagte er gestern beim Neujahrsempfang des Forschungsrats in Wien im Zusammenhang mit der geplanten Reform des Studienrechts.

Studienrecht soll „leistungsorientierter“ werden

Derzeit können sich Studentinnen und Studenten für beliebig viele Studien einschreiben. Ein Umstand, der auch schon die Rektoren gestört hat. So hatte etwa der frühere Präsident der Universitätenkonferenz (uniko), Oliver Vitouch, moniert, dass man in keinem anderen Hochschulsystem der Welt beliebig viele Studien inskribieren könne.

Faßmann betonte, dass man das Studienrecht „ein bisschen lebensnäher machen und leistungsorientierter gestalten“ wolle. Für dessen Reform ist eine Arbeitsgruppe mit Vertretern der uniko, der Hochschülerschaft und des Bildungsministeriums geplant. Dort will er auch diskutieren, wie viele Studien ein Student belegen darf, sagte er auf Anfrage der APA.

Faßmann froh über Einigung bei Studienbeiträgen

Für Faßmann wurde im Regierungsprogramm ein „klares Bekenntnis zur Universitätsfinanzierung neu abgegeben“, den Unis sei zugebilligt worden, dass diese Finanzierung bis 2027 mit Inflationsabgeltung bereitgestellt wird. „Wir haben uns in diesem Zusammenhang – und das ist den Grünen gar nicht so leicht gefallen – zu einem universitären Zugangsmanagement bei den Studierenden bekannt.“ Das sei wichtig, denn eine Uni könne nur dann eine Personal- und Infrastrukturplanung machen, wenn sie auch die Studierendenströme einigermaßen festlegen könne.

Auch wenn es von beiden Seiten andere Vorschläge gegeben habe, sei er froh, dass das derzeitige System der Studienbeiträge bestätigt wurde – es sei sinnvoll, von Drittstaatsangehörigen etwas zu verlangen und von jenen, die lange im System sind und entsprechend lange Ressourcen beanspruchen.