Gericht: Keine Besitzstörung durch freien Seezugang

Das Landesgericht Klagenfurt hat gestern bestätigt, dass durch einen freien Seezugang beim Siedlerstrand am Faaker See keine Besitzstörung vorliege. Anrainer und Anrainerinnen hatten diesen gefordert und sind nun mit diesem Begehren abgeblitzt.

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