ÖVP-Wahlplakate zur NR-Wahl 2017 in Wien
ORF.at/Peter Pfeiffer
Wahlkampf 2017

880.000 Euro Strafe für ÖVP

Die ÖVP soll wegen der großen Überschreitung der Wahlkampfkostengrenze im Jahr 2017 800.000 Euro Geldbuße bezahlen. Diese Entscheidung veröffentlichte der Unabhängige Parteien-Transparenz-Senat (UPTS) im Bundeskanzleramt am Mittwoch. Dazu kommen noch 80.000 Euro für Verstöße gegen die Spendenregeln des Parteiengesetzes.

Die Wahlkampfkostengrenze sieht vor, dass die Parteien in den letzten 82 Tagen vor der Wahl maximal jeweils sieben Mio. Euro ausgeben dürfen. Die ÖVP unter Parteichef und Spitzenkandidat Sebastian Kurz hatte im Wahlkampf vor zwei Jahren 12,96 Mio. Euro ausgegeben – fast sechs Mio. Euro mehr als erlaubt. Die ÖVP kann gegen die Geldbuße binnen vier Wochen beim Bundesverwaltungsgericht berufen.

Die Maximalstrafe für die Überschreitung der Wahlkampfkostengrenze hätte gut eine Mio. Euro betragen. Mit den 800.000 Euro hat der Senat den möglichen Strafrahmen also zu 80 Prozent ausgeschöpft. Dass die ÖVP die Überschreitung der Wahlkampfkostengrenze mit ihrer umfangreichen und verzweigten Parteistruktur begründet, ließ der Richtersenat im Kanzleramt nicht gelten.

Verweis auf 2013

Das auch deshalb, weil es sich nach 2013 bereits um die zweite hohe Überschreitung handelt. Der UPTS wies darauf hin, dass die Partei 2013 eine „erhebliche Überschreitung“ der Ausgabengrenze zu verantworten hatte und seither offenbar zu wenig unternommen habe, um eine Wiederholung zu verhindern.

„Eine Überschreitung des gesetzlichen Grenzwertes um rd. 85 vH (85 Prozent, Anm.) ist damit nicht erklärbar und daher auch nicht entschuldbar“, schrieb der Senat in seinem Strafbescheid. Zwar wurde die zeitnahe und vollständige Offenlegung der Überschreitung als entlastend gewertet. Dem stehe aber gegenüber, dass die Partei davon ausgehen könne, mit den höheren Wahlkampfausgaben auch mehr Wählerstimmen und somit mehr Parteienförderung zu erhalten. Somit fällt die Strafe diesmal deutlich schärfer aus als 2013. Damals war der mögliche Strafrahmen mit 300.000 Euro nur zur Hälfte ausgeschöpft worden.

ÖVP muss auch für weitere Verstöße zahlen

Weitere Strafen verhängte der Senat wegen mehrerer Verstöße gegen die Spendenverbote des Parteiengesetzes. Teuer zu stehen kommt die ÖVP insbesondere ein Grundstück am Mondsee, das der Jungen Volkspartei über Jahrzehnte vom Land Oberösterreich überlassen wurde. Damit droht auch der SPÖ Ungemach: Sie wurde wegen eines Seegrundstücks am Attersee für die SJ ebenfalls vom Rechnungshof angezeigt.

Das Seegrundstück am Mondsee hatte die oberösterreichische Landesimmobiliengesellschaft der JVP für zehn Euro im Jahr überlassen. Wert war es aber deutlich mehr: Wie aus dem Bescheid des Senats hervorgeht, wurde per 1. Jänner 2019 ein jährlicher Pachtzins in Höhe von 77.159 Euro (zuzüglich Umsatzsteuer und wertgesichert) vereinbart. Das entspricht 5,50 Euro pro Quadratmeter, wobei laut Gutachter aber auch 7,50 Euro möglich gewesen wären.

Spende an Rechnungshof weitergeleitet

Weil der Senat in dem über Jahrzehnte praktisch gratis zur Verfügung gestellten Seegrundstück eine – seit 2012 – verbotene Parteispende der öffentlichen Hand sieht, verhängte er 70.000 Euro Geldbuße. Damit kommt die ÖVP mit der Mindeststrafe davon. Begründet wird das damit, dass eine derartige Geldbuße in einer solchen Causa erstmals verhängt wurde.

Weitere 10.000 Euro bezahlen soll die ÖVP, weil sie unzulässige Spenden zweier Tiroler Bergbahnunternehmen, der Fisser Bergbahnen und Silvrettaseilbahn, angenommen hat. An den Firmen sind mehrere Tiroler Gemeinden Mehrheitseigentümer, weshalb ihnen Parteispenden verboten sind. Die Spenden hat die ÖVP mittlerweile an den Rechnungshof weitergeleitet, der das Geld nun „mildtätigen oder wissenschaftlichen Zwecken“ zukommen lassen muss. Welche Organisationen das Geld erhalten, soll gegen Monatsende per Los entschieden werden, hieß es dazu beim Rechnungshof.

ÖVP wird „selbstverständlich“ Strafe bezahlen

Die ÖVP wird die verhängte Geldbuße in Höhe von 800.000 Euro bezahlen. „Wir haben uns bereits vor über einem Jahr für die Kostenüberschreitung entschuldigt und werden selbstverständlich die Strafe bezahlen“, hieß es aus der Partei. Zudem sei ein internes Controllingsystem eingerichtet worden. Die Endabrechnung für den Wahlkampf 2019 liege zwar noch nicht vor, allerdings sei absehbar, dass die Kostenobergrenze eingehalten wurde.

Ob die Partei gegen die zwei anderen, wegen Verstöße gegen die Spendenverbote des Parteiengesetzes verhängten Geldbußen im Ausmaß von insgesamt 80.000 Euro berufen wird, war vorerst nicht entschieden. Die Partei hat dafür vier Wochen Zeit.

NEOS: Gutes Geschäft der ÖVP

NEOS kritisiert die Überschreitung auch als „gutes Geschäft“ der ÖVP. „Sechs Millionen mehr passieren nicht unabsichtlich. Das ist klares Kalkül der Kurz-Partei. Den Betrag, den sie jetzt zurückzahlen muss, hat die ÖVP längst in ihr Wahlkampfbudget eingeplant“, kritisierte Generalsekretär Nikolaus Donig. Er plädierte für eine weitere Verschärfung der (zuletzt für den Wahlkampf 2019 erhöhten) Strafen. Wäre der Antrag von NEOS durchgegangen, müsste die ÖVP jetzt 18 Mio. Euro zahlen, so Donig.

Überschreitungen auch bei FPÖ und SPÖ

Noch nicht entschieden hat der Senat über die gegen SPÖ und FPÖ eingebrachten Anzeigen des Rechnungshofs. Bei der SPÖ geht es ebenfalls um ein Seegrundstück des Landes Oberösterreich – allerdings am Attersee. Dieses wird ebenfalls für einen symbolischen Preis zur Verfügung gestellt. Der Marktwert wäre bis zu 278.250 Euro jährlich. Die Anzeige gegen die FPÖ betrifft unter anderem die Finanzierung der Facebook-Seite des langjährigen Parteichefs Heinz-Christian Strache.

Auch in Sachen Überschreitung der Wahlkampfkosten 2017 ist für FPÖ und SPÖ ein Entscheid des UPTS noch offen. Die FPÖ lag 2017 mit 10,72 Mio. Euro deutlich über der Grenze von sieben Mio. Euro, die SPÖ überschritt die Grenze mit 7,38 Mio. Euro leicht. Wie hoch die Sanktionen gegen FPÖ und SPÖ ausfallen, ist noch offen. Die Strafe gegen die ÖVP fällt deutlich höher aus als jene 2013: Damals hatte die Partei die Wahlkampfkostengrenze um 4,3 Mio. Euro überschritten und musste dafür 300.000 Euro bezahlen. Der FPÖ drohen bis zu 569.000 Euro und der SPÖ maximal 38.000 Euro Strafe.

Auch Wahlkampfinserate der Klubs im Visier

Ob die Parteien die Wahlkampfkostengrenze 2019 eingehalten haben, müssen sie in ihrem Rechenschaftsbericht für das Wahljahr bis 30. September an den Rechnungshof melden. Der UPTS leitete unterdessen eine Prüfung der im Vorjahr geschalteten Wahlkampfinserate der Parlamentsklubs ein. Es geht um die Frage, ob diese Inserate illegale Parteispenden darstellen. Wenn ja, drohen den verantwortlichen Parteimanagern Strafen. Außerdem werden demnächst erste Entscheidungen über mögliche Verstöße aus dem Jahr 2017 veröffentlicht.

Der UPTS hatte am Dienstag mitgeteilt, dass derzeit ein Ermittlungsverfahren dazu, „ob und in welcher Konstellation Inserate von Parlamentsklubs unzulässige Spenden darstellen und eine Strafbarkeit begründen“, läuft. Welche und wie viele Parteien davon betroffen sind, ging aus der Mitteilung nicht hervor.

Verwaltungsstrafen drohen

NEOS hatte im Wahlkampf angekündigt, sich in dieser Causa an den Senat zu wenden. Anlass war ein Inserat des ÖVP-Parlamentsklubs, in dem Klubobmann August Wöginger zwei Wochen vor der Wahl für die Fortsetzung der ÖVP-Regierungsarbeit geworben hatte. In weiterer Folge wurde bekannt, dass auch die Parlamentsklubs von SPÖ und NEOS im Wahlkampf Inserate geschaltet hatten.

Ob und unter welchen Umständen es sich dabei um unzulässige Parteispenden der Klubs handelt, wird nun geprüft. Den zuständigen Parteimanagern drohten im schlimmsten Fall Verwaltungsstrafen. Außerdem geht der Senat der Frage nach, ob der Gegenwert der Spenden gemäß der neuen Rechtslage bei der betreffenden Partei „abzuschöpfen“ wäre.