Parlament kritisiert Zögern bei Verfahren gegen Polen, Ungarn

Das Europaparlament hat das Zaudern der EU-Staaten in den seit mehr als zwei Jahren gehenden Rechtsstaatsverfahren gegen Polen und Ungarn scharf kritisiert. Die Straßburger Abgeordneten stellten gestern in einer Entschließung fest, „dass sich die Lage sowohl in Polen als auch in Ungarn seit der Einleitung des Verfahrens gemäß Artikel 7 Absatz 1 des EU-Vertrages verschlechtert hat“.

Die Anhörungen würden nicht regelmäßig und strukturiert organisiert, und es fehlten konkrete Empfehlungen, heißt es in der – rechtlich nicht bindenden – Resolution, die mit einer breiten Mehrheit von 446 Stimmen bei 178 Gegenstimmen und 41 Enthaltungen angenommen wurde.

Forderungen an EU-Ministerrat und Kommission

Berichte und Erklärungen der Kommission, der UNO, der OSZE und des Europarates würden auf einer Verschlechterung der Lage in den beiden EU-Ländern hinweisen. Die Abgeordneten fordern den EU-Ministerrat auf, konkrete Empfehlungen an die betreffenden Länder zu richten und Fristen für die Umsetzung dieser Empfehlungen anzugeben, um die Achtung der EU-Rechtsvorschriften zu garantieren.

Das Versäumnis der EU-Staaten, Artikel 7 wirksam anzuwenden, untergrabe die Integrität der gemeinsamen europäischen Werte, das gegenseitige Vertrauen und die Glaubwürdigkeit der Union insgesamt.

Die EU-Kommission wird aufgefordert, beschleunigte Vertragsverletzungsverfahren und Anträge auf einstweilige Maßnahmen beim EU-Gerichtshof in vollem Umfang zu nutzen, um der eindeutigen Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung der Werte zu begegnen.

Die Abgeordneten kritisierten ferner, dass sie nicht an den Anhörungen teilnehmen durften, obwohl das Parlament im Falle Ungarns das Verfahren eingeleitet hatte. Ein neuer EU-Mechanismus für Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Grundrechte mit einer jährlichen Überprüfung aller EU-Mitgliedsstaaten werde „dringend benötigt“.

Vana: Kroatischer Ratsvorsitz zu wenig konsequent

Die grüne Delegationsleiterin Monika Vana beanstandete insbesondere die Haltung der amtierenden kroatischen EU-Ratspräsidentschaft, die angekündigt hatte, die Artikel-7-Verfahren gegen Ungarn und Polen nicht so konsequent zu verfolgen wie der finnische EU-Vorsitz. „Rechtsstaatlichkeit und Pressefreiheit sind Grundpfeiler der EU. Es gilt alle Mittel zu nutzen, die uns kraft der europäischen Verträge zur Verfügung stehen, um die europäischen Grundwerte zu verteidigen“, verlangte Vana.