Berufung gegen Freilassung von Rackete abgewiesen

Das Oberste Gericht in Italien hat die Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen die Freilassung der deutschen Sea-Watch-Kapitänin Carola Rackete abgewiesen. „Es ist sehr gut gelaufen, Carola hätte nicht festgenommen werden dürfen“, sagte ihr Anwalt Leonardo Marino heute. Die Entscheidung kann nun Folgen für die laufenden Ermittlungen gegen Rackete in Italien haben.

Die Staatsanwaltschaft im sizilianischen Agrigent hatte letzten Sommer Berufung beim Kassationsgericht in Rom eingelegt, nachdem eine Untersuchungsrichterin angeordnet hatte, Rackete wieder freizulassen. Die Richterin hatte argumentiert, dass diese in einer Notlage und nach ihrer Verpflichtung gehandelt habe, Menschen zu retten und in den nächsten sicheren Hafen zu bringen.

Verfahren auf Sizilien läuft noch

Die Deutsche war im Juni 2019 mit der „Sea-Watch 3“ und 40 Migranten an Bord nach einer Machtprobe mit dem rechten damaligen Innenminister Matteo Salvini unerlaubt in den Hafen von Lampedusa eingefahren. Sie touchierte dabei auch ein Schiff der Finanzpolizei. Sie argumentierte, dass sich die Lage an Bord wegen der tagelangen Blockade vor Italien extrem zugespitzt habe.

Rackete wurde vorübergehend festgenommen. Gegen sie läuft auf Sizilien noch ein Verfahren unter anderem wegen des Vorwurfs der Beihilfe zur illegalen Einwanderung. Unklar ist immer noch, ob es zu einem Prozess kommt. Das jetzige Urteil des Obersten Gerichtshofs wird nun allerdings eine wichtige Rolle spielen.