Polnischer Senat gegen Gesetz zur Richterdisziplinierung

Die zweite Kammer des polnischen Parlaments hat ein Gesetzesprojekt der nationalkonservativen Regierungspartei PiS zur Disziplinierung von Richtern abgelehnt. Der von der Opposition dominierte Senat stimmte heute mit 51 von 99 Stimmen für einen entsprechenden Antrag.

Das letzte Wort über den Gesetzesentwurf hat allerdings die erste Kammer des Parlaments, der Sejm. Dort hat die PiS die absolute Mehrheit und kann das Gesetz trotz der Ablehnung des Senats verabschieden. „Wir werden im Sejm konsequent dafür kämpfen, dass das Gesetz angenommen wird“, kündigte Vizejustizminister Sebastian Kaleta nach dem Votum des Senats an.

Die Novelle hatte in Polen landesweite Demonstrationen ausgelöst. Auch die Venedig-Kommission, die Mitgliedsstaaten des Europarats verfassungsrechtlich berät, sowie die EU-Kommission hatten an Warschau appelliert, das Vorhaben zu stoppen. Es sieht vor, dass Richter mit Geldstrafen, Herabstufung oder Entlassung rechnen müssen, wenn sie die Entscheidungskompetenz oder Legalität eines anderen Richters, eines Gerichts oder einer Kammer infrage stellen. Auch dürfen sie sich nicht politisch betätigen.

„Unmögliche Situation“

Die Venedig-Kommission hatte erst gestern mitgeteilt, dass der Gesetzentwurf aus ihrer Sicht die Unabhängigkeit polnischer Richter weiter untergrabe. Das Gesetzesvorhaben bringt demnach Richter in eine „unmögliche Situation“. So drohten ihnen Disziplinarverfahren für Entscheidungen, die aufgrund der Europäischen Menschenrechtskonvention oder unter EU-Recht erforderlich seien.

Polens Justizminister Zbigniew Ziobro hatte die Kritik der Verfassungsexperten von der Venedig-Kommission als „Parodie“ zurückgewiesen und von einer „neokolonialen“ Haltung mancher EU-Mitgliedsstaaten zu Polen gesprochen.

Die PiS hat in den vergangenen Jahren das Justizwesen umgebaut. Die EU-Kommission hat wegen strittiger Reformen bereits mehrere Vertragsverletzungsverfahren gegen die Regierung in Warschau eröffnet und Klagen beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) erhoben.