Zur Sicherheit von Flughäfen schreibt der RH, weder die Flugsicherheitsbehörde Austro Control noch die Flughäfen selbst verfügten über stationäre Abwehrsysteme für Drohnen. Im überprüften Zeitraum 2013 bis 2017 hätte man im Notfall auf Systeme des Innenministeriums zurückgreifen müssen, diese hätten aber erst um Einsatzort transportiert werden müssen, was Zeit kostet.
Flughäfen, heißt es nicht nur im aktuellen RH-Bericht, sind, was Drohnen betrifft, besonders während Starts und Landungen gefährdet. Auf dem Londoner Großairport Heathrow musste im vergangenen Jänner der Betrieb wegen einer Drohne unterbrochen werden. Zuvor hatten Drohnen den Flughafen Gatwick tagelang behindert, es mussten Hunderte Flüge abgesagt werden.
„Erhebliches Risiko“
Da in derartigen Situationen „ein erhebliches Risiko für Personen- und Sachschäden besteht“, empfiehlt der RH dem Innenministerium, „für die größten Flughäfen zumindest je ein Drohnenabwehrsystem vor Ort bereitzustellen“. Außerdem sollten Strategien zur Drohnenabwehr entwickelt werden, wie es sie international bereits gebe. Es werde dazu der Einsatz von „Greifvögeln, Netzpistolen und Laserkanonen getestet“.
Viele Drohnen ohne Registrierung in der Luft
Schließlich geht der RH davon aus, dass in Österreich deutlich mehr Drohnen in der Luft sind, als offizielle Zahlen sagen – also viele nicht registriert sind, wie es vorgeschrieben ist. Zwischen 2014 und 2018 seien bei der für „Luftfahrzeuge der Klasse 1“ und „Klasse 2“ zuständigen Austro Control 6.751 Bewilligungen für Drohnen erteilt worden, man könne davon ausgehen, dass es „wesentlich“ mehr davon gibt. Schätzungen gingen davon aus, dass lediglich sieben Prozent der Benutzerinnen und Benutzer ihrer Meldepflicht nachgekommen seien.
Klare Regeln für den Betrieb
Für den Betrieb gibt es klare Regeln. Geflogen werden darf nur montags bis freitags von 8.00 bis 18.00 Uhr, samstags von 8.00 bis 14.00 Uhr, Sonntag ist „Ruhetag“. Stichwort Ruhe: Wer sich von den autonomen Fluggeräten gestört fühlt, habe nicht viele Möglichkeiten, heißt es in dem Bericht unter dem Titel „Drohnen in der zivilen Luftfahrt“.
Zumindest ist ein Sicherheitsabstand von 150 Metern zu Gebäuden vorgeschrieben. Gängige Drohnen für den zivilen Betrieb dürfen – bei ständigem Sichtkontakt – auch nicht höher als 150 Meter fliegen. Ab Juli soll es einheitliche Regeln für den Betrieb in der EU geben. Damit kommen neue Kategorien, Registrierungsmodalitäten und auch Tests – Spielzeugdrohnen unter 250 Gramm werden ausgenommen.
Flugstunde für 18.200 Euro
Bericht Nummer zwei widmete der RH dem Thema Drohen und Bundesheer und kam auch hier zu einigen kritischen Schlüssen. Vor allem seien die Betriebskosten zu hoch, ein strategisches Konzept fehle, es gebe Schwierigkeiten beim praktischen Einsatz. Das Verteidigungsministerium habe zwischen 2011 und 2018 knapp 3,3 Mio. Euro für die Anschaffung von Drohnen kalkuliert gehabt. Sechs Systeme seien angekauft worden, am Ende seien die Kosten (ohne Gesamtkalkulation) auf über 4,4 Mio. Euro gestiegen.
Zwischen 2015 und 2018 hätten die Drohnen vom Typ „Tracker“ aus französischer Produktion nur 243 Flugstunden geleistet, womit die Kosten pro Stunde 18.200 Euro betrugen. „Der Rechnungshof Österreich empfiehlt, daher Budgetvorsorgen zu treffen, Gesamtkosten nachvollziehbar und vollständig zu erfassen und die angekauften Drohnensysteme entsprechend zu nutzen.“ Schließlich gebe es auch noch „massive Probleme“ beim Einsatz unter schlechten Wetterbedingungen, heißt es in dem Bericht unter dem Titel „Beschaffung und Einsatz von Drohnen im Bundesheer“.
Heer widerspricht: Vorwürfe nicht nachvollziehbar
Der Einsatz im Katastrophenfall habe sich „durch die Erfahrungen beim sicherheitspolizeilichen Assistenzeinsatz als nicht zielführend“ herausgestellt, auch für die Grenzraumüberwachung hätten die Drohnen nur „bedingt eingesetzt“ werden können. Fazit: „Der Rechnungshof Österreich empfiehlt, im Fall einer weiteren Beschaffung von Drohnen die bisherigen Erfahrungen in einer neuerlichen Leistungsbeschreibung zu berücksichtigen.“
Das Verteidigungsministerium meldete sich nach der Veröffentlichung des kritischen RH-Berichts am Freitag in einer Aussendung zu Wort. Man habe zwischen 2015 und 2018 Drohnen getestet, „um Erfahrung zu Kosten, Ausbildung der Piloten, Einsatzmöglichkeiten und Flugbedingungen zu sammeln. Viele Vorwürfe des Rechnungshofes können daher nicht nachvollzogen werden.“ Das Ministerium kritisierte seinerseits den „willkürlich festgelegten“ Beobachtungszeitraum und betonte, dass die Drohnen immer noch im Einsatz seien, sich die Kosten pro Flugstunde „daher längst verringert“ hätten und „auch noch weiter verringern“ würden.
Zur Kritik des RH an Einschränkungen im Flugbetrieb hielt das Heer fest: „Ein ausdrückliches Ziel der Erprobung war es aber, die Herstellerangaben im realen Einsatz und unter allen Wetterbedingungen zu überprüfen. Drohnen können bei schlechter Sicht fliegen, man kann aber nichts beobachten. Daher wäre ein Flug sinnlos.“ Einschränkungen im Assistenzeinsatz seien wiederum „rechtlicher Natur“. Es müsse „Änderungen bzw. Anpassungen in verschiedenen Gesetzen“ wie dem Luftfahrtgesetz geben. Aber auch das sei eine Erfahrung durch die Erprobung.