Weiter Ermittlungen in steirischer Polizeinotruf-Affäre

Im Fall des steirischen Vizepolizeidirektors Alexander Gaisch, der einem jungen Kollegen beim Notruf mit einem Disziplinarverfahren gedroht hatte, weil dieser ihn nicht beim Namen kannte, wird noch disziplinar- und dienstrechtlich geprüft. Die Unkenntnis der Namen von Führungsbeamten erfordere kein Disziplinarverfahren, geht aus der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage an Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) hervor.

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