Slowenien – Kroatien: EuGH in Grenzstreit nicht zuständig

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) wird sich nicht mit dem Grenzstreit zwischen Slowenien und Kroatien beschäftigen. Das Gericht in Luxemburg sieht sich in dieser Causa für nicht zuständig, wie es heute hieß. Damit wurde die slowenische Klage gegen Kroatien wegen der Nichtumsetzung des Schiedsurteils im Grenzstreit abgewiesen.

Die beiden Länder seien „aber verpflichtet, sich aufrichtig um eine endgültige rechtliche Lösung im Einklang mit dem internationalen Recht zu bemühen“, teilte der Gerichtshof mit.

Streit schwelt seit Jahren

Slowenien hatte sich auf Artikel 259 des EU-Vertrags berufen, der Klagen gegen einen anderen Mitgliedsstaat vor dem EuGH ermöglicht, wenn dieser „gegen eine Verpflichtung aus den Verträgen verstoßen hat“.

Ljubljana warf Zagreb konkret vor, den Wert der Rechtsstaatlichkeit und Grundsätze der loyalen Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedsstaaten zu missachten, indem es den im Juni 2017 ergangenen internationalen Schiedsspruch im Grenzstreit nicht umsetzen will. Die beiden Länder streiten seit Jahren über den detaillierten Verlauf ihrer Grenze.