Beschwerde zu „Ibiza“-Ausschuss beim VfGH eingebracht

SPÖ und NEOS haben am Montag offiziell ihre Beschwerde in Sachen U-Ausschuss rund um die „Ibiza“-Affäre beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) eingebracht. Die Verfassungsrichter sind nun angehalten, „tunlichst“ innerhalb von vier Wochen zu entscheiden, ob der Untersuchungsgegenstand gemäß den Wünschen von SPÖ und NEOS erweitert wird.

SPÖ und NEOS hatten per Minderheitenrecht einen U-Ausschuss auf den Weg gebracht, der unter anderem Casinos- und „Ibiza“-Affäre umfassen sollte. ÖVP und Grüne haben jedoch mit ihrer Mehrheit im Geschäftsordnungsausschuss den Untersuchungsgegenstand ordentlich zusammengestrichen, da sie der Meinung waren, dass der vorgelegte Text zu unbestimmt ist.

Um die umfassendere Prüfung möglich zu machen, haben sich SPÖ und NEOS an den VfGH gewandt. Entscheidet der in ihrem Sinne, werden die herausgestrichenen Passagen aus dem Antrag wieder ergänzt und können in die Untersuchungen einbezogen werden.